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Holzmühle - Christliche Suchthilfe e.V.
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Heil-pädagogisches Reiten und Voltigieren
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Information 1. Allgemeines 1.5. Charakter der Einrichtung 2. Aufnahme 3. Ziele und Inhalte 3.4. Arbeitstherapie / Ergotherapie 5. Mitarbeiter 5.2. Qualifizierung der Mitarbeiter 6. Ausstattung / weitere Angebote
1. Allgemeines Seit dem 01.01.99 gibt es einen eigenen Trägerverein: „Holzmühle – Christliche Suchthilfe“ e.V. Der Trägerverein der Holzmühle ist Mitglied im Diakonischen Werk der EKM e.V. und Mitglied im CVJM Thüringen. Weiterhin ist die Holzmühle Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL). Die Holzmühle ist ein sozialtherapeutisches Wohnheim für abhängigkeitskranke Menschen und ist Bindeglied zwischen den üblichen Formen der Suchtkrankenhilfe und der selbstständigen Lebensführung.
Seit August 2002 stellt die Holzmühle Kämmeritz mit „Haus Sonnenblick“ sechs weitere Plätze zur Verfügung. Wir haben damit unsere Platzkapazität von 16 auf 22 Plätze erweitert. Ziel des Hauses ist das praktische Realitätstraining. Während der Therapiephase im Stammhaus werden die Grundlagen für die soziale Eingliederung gelegt. Haus Sonnenblick schafft nun die Möglichkeiten, das Erlernte praktisch zu trainieren. Die Bewohner gestalten ihre Freizeit eigenverantwortlich, sie lösen Konflikte möglichst selbstständig, verwalten die Haushaltskasse, sie verpflegen sich selbst, organisieren selbstständig Termine bei Ämtern und Ärzten. Während der Arbeitszeit kommen die Bewohner entweder weiterhin in die Arbeitstherapie der Holzmühle oder gehen in ein externes Betriebspraktikum. Die größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit fordert und fördert die für die Wiedereingliederung nötigen Kompetenzen. Die Holzmühle ist ein Drei-Seiten-Hof mit einer stillgelegten alten Wassermühle, die sich am Rande eines Flächennaturschutzgebietes befindet. Der Ort Kämmeritz gehört zur Stadt Schkölen und ist ca. 10 km von der Kreisstadt Eisenberg entfernt. Der Neubau, „Haus Sonnenblick“, wurde in der Form eines Einfamilienhauses in Hainchen erbaut. Er steht in der neuen Eigenheimsiedlung „Sonnenblick“. Hainchen ist ebenfalls ein Ortsteil der Stadt Schkölen. Die Holzmühle und das „Haus Sonnenblick“ sind ca. einen Kilometer voneinander entfernt. Die Holzmühle dient der sozialen Rehabilitation. Als Grundlage für die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gilt der Landesrahmenvertrag nach § 75 Abs. 3 SGB XII. Seit Inkrafttreten des SGB XII erfolgt darüber die Bewilligung der Leistungen als: - Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen gemäß §§ 19 Abs. 1, 35 Abs. 1, - Eingliederungshilfe gemäß §§ 19 Abs. 3, 53 und 54 in Form der Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft. In Thüringen liegt die sachliche Zuständigkeit der Kostenübernahme seit dem 01.07.2003 beim örtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Aufnahme aus anderen Bundesländern ist durch Kostenübernahme des jeweils zuständigen Trägers möglich.
1.5. Charakter der Einrichtung Die Einrichtung dient in erster Linie dem Zweck, Klienten nach der Entgiftung bzw. nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung Hilfestellung für die Wiedereingliederung in ein suchtmittelfreies Leben in der Gesellschaft zu geben. Der besondere Charakter der Einrichtung besteht darin, dass Mitarbeiter und Klienten im täglichen Miteinander Leben und Arbeiten, Probleme und Konflikte des Alltags gemeinsam bewältigen. Die medizinische, zahnärztliche und psychologische Betreuung ist durch Vertrauensärzte und Psychologen aus der näheren Umgebung gesichert. Die Einrichtung ist für alkohol- und drogenabhängige Frauen und Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren konzipiert. Nach Absprache können auch Klienten, die das 45. Lebensjahr überschritten haben, aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden Personen mit akuten Psychosen, akuter Suizidalität oder schweren hirnorganischen Schäden sowie mit dringend behandlungsbedürftigen somatischen Erkrankungen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Indikation und der Schwere der Persönlichkeitsstörung und beträgt durchschnittlich ein bis zwei Jahre. Eine Verlängerung wird bei Bedarf mit dem Kostenträger vereinbart. Wichtig ist es uns, in Abstimmung mit den jeweiligen Leistungsträgern, den Beratungsstellen, Betreuern und Angehörigen zu stehen. 2. Aufnahme Ein Bewerber kann sich mit uns über eine Beratungsstelle, eine Klinik, eine Kontaktperson oder auch persönlich in Verbindung setzen. Danach erhält er von der Einrichtung einen Vorstellungstermin, um die Einrichtung kennen zu lernen. Das Ziel dabei ist, miteinander ins Gespräch zu kommen, um Motivation, anstehende Fragen und persönliche Ziele zu klären. Bei zu großer räumlicher Entfernung ist eine telefonische Vorstellung möglich. Erst nach der Vorstellung soll sich der Bewerber entscheiden, ob er in die Holzmühle einziehen möchte. Hat er sich dafür entschieden, kann er dies innerhalb von einer Woche mitteilen. Da die Entgiftung in der Einrichtung nicht möglich ist, muss sie vorher erfolgen. Die Aufnahme erfolgt nach der Zusicherung der Kostenübernahme durch den Leistungsträger. Zur Aufnahme sollen Ausweise und bereits vorhandene Unterlagen mitgebracht bzw. möglichst noch besorgt werden: Personalausweis, Chipkarte einer Krankenkasse, Sozialbericht, Arztbericht, Gesundheitsausweis, AIDS-Test, TBC-Test, Betreuervertrag (wenn vorhanden) ... Die Aufnahme in die Holzmühle erfolgt am vereinbarten Tag und damit beginnt die Probezeit. Der Klient benötigt beim Einzug nur seine persönliche Kleidung und Kosmetikartikel, alles andere steht zur Verfügung. Beim Kauf von Kosmetikartikeln soll darauf geachtet werden, dass sie keinen Alkohol enthalten. Die Entlassung erfolgt nach Abschluss der Ablösungsphase und mit dem Auslaufen der Kostenzusage. Übergänge bzw. Vermittlungen in weitere Formen der Suchtkrankenhilfe sind bei Erfordernis möglich. Zwei weitere Möglichkeiten sind die Entlassung aus disziplinarischen Gründen bzw. der Abbruch von Seiten des Klienten. 3. Ziele und Inhalte
Indikative Gruppentherapien:
3.4. Arbeitstherapie / Ergotherapie Da die Arbeits- und Beschäftigungstherapie u.a. der beruflichen Orientierung dienen soll, bieten wir verschiedene Arbeitsbereiche an. Dazu gehören Garten, Landwirtschaft, Biotoppflege, Klein- und Großtierhaltung, Hauswirtschaft und Kochen. Eine Holzwerkstatt zur Möbelrestaurierung und eine Werkstatt für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten am Objekt stehen zur Verfügung. In einem weiteren Objekt im Nachbarort Dothen, das zum Wohnprojekt für die Zeit nach der Maßnahme ausgebaut wird, finden Baueinsätze statt. Die Beschäftigung dient besonders dem Erwerb von sozialen Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Pünktlichkeit und dem Erlernen von neuen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Therapie soll aus Sucht und Sinnlosigkeit heraus in ein neues Leben führen. Die nachfolgenden Regeln bieten eine Hilfestellung und sind der notwendige Rahmen für das Zusammenleben in der Therapiegemeinschaft. SUCHTMITTEL Das Einnehmen und der Besitz von Drogen, Medikamenten, Schnüffelstoffen und Alkohol sind nicht erlaubt. Sind Medikamente nötig, werden sie nur nach Verordnung des betreuenden Arztes und unter Kontrolle der Mitarbeiter eingenommen. RAUCHEN Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Es darf nur an den dafür vorgesehenen Raucherplätzen geraucht werden. VERPFLEGUNG Die Mahlzeiten werden gemeinsam zu den verabredeten Zeiten eingenommen. Die Zubereitung des Essens und die anfallenden Küchenarbeiten werden gemäß einem Plan durchgeführt. GEMEINSCHAFT Das Leben im Alltag besteht aus Arbeiten, Gespräch, Freizeit und Feiern. Jeder Teil davon ist gleich wichtig für unsere Ausgeglichenheit und soll bei uns eingeübt werden. Da Frauen und Männer hier gemeinsam leben, legen wir Wert auf geordnete Umgangsformen. Beziehungen untereinander, die das Zusammenleben häufig erschweren bis hin zur Gefährdung der eigenen Therapie, können zu Sanktionen und sogar zur Entlassung führen. KONFLIKTBEWÄLTIGUNG Konflikte untereinander bleiben nicht aus. Grundlagen sie zu lösen sind: Offenheit und Bereitschaft, auf den anderen einzugehen und selbstkritisch das eigene Verhalten zu überprüfen; körperliche Gewalt, deren Androhung und der Besitz von Waffen sind nicht erlaubt. ÄRZTLICHE BEHANDLUNG Die ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen werden durch die für unser Haus zuständigen Ärzte durchgeführt. Die Arzttermine und –besuche werden mit den zuständigen Mitarbeitern geregelt. MUSIK, LITERATUR, TÄTOWIERUNGEN… Literatur und Musik darf in ihrer Handhabung und den Inhalten nach nicht den vereinbarten Therapiezielen entgegenstehen. Auf den Zimmern dürfen keine TV-Geräte aufgestellt werden. Ein eigenes Radio kann mitgebracht werden. Die Benutzung der TV-Anlage im Gemeinschaftsraum wird innerhalb der Gruppe abgeklärt. Da das Zusammenleben besondere Rücksicht erfordert, ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Während der Maßnahme ist es nicht erlaubt Tätowierungen und andere körperverändernde Zeichen und Gegenstände anzufertigen bzw. neu anzubringen. ZIMMER Jeder Bewohner ist für die Sauberkeit und Ordnung in seinem Zimmer verantwortlich. Das Aufbewahren von Lebensmitteln sowie hauseigenem Geschirr und Besteck in den Bewohnerzimmern ist aus hygienerechtlichen Gründen nicht gestattet. Veränderungen in der Zimmereinrichtung und Dekoration sind mit einem Mitarbeiter abzusprechen. THERAPIEVERLAUF Dem Therapieverlauf liegt ein Stufenplan mit einer Regelzeit von zwölf Monaten zugrunde. Der Stufenplan untergliedert sich in die Eingewöhnungsphase, Therapiephase und Ablösungsphase. Darin werden auch Ausgang, Heimfahrt, Urlaub, Besuchszeiten und Finanzen geregelt. Je nach Therapiefortschritten kann das Mitarbeiterteam einer Verkürzung oder Verlängerung der Gesamtzeit oder einzelner Phasen zustimmen. 5. Mitarbeiter 3 Dipl.-Sozialarbeiter / Dipl.-Sozialpädagogen 1 Heilerziehungspfleger 4 Arbeitstherapeuten / Ergotherapeuten 2 Hauswirtschafterinnen 1 Verwaltungsmitarbeiterin 1 Mitarbeiter im technischen Bereich Zivildienstleistende / Praktikanten / FSJler 5.2. Qualifizierung der Mitarbeiter Die Fachkompetenz wird durch regelmäßige Supervision, Weiterbildung und Qualifizierung gewährleistet. 6. Ausstattung / weitere Angebote Die derzeitige Ausstattung der Stammeinrichtung besteht aus fünf Einbettzimmern und sechs Zweibettzimmern, einem Wohnzimmer, einem Kommunikationsraum, einem Sportraum, einem Speiseraum, einer Großküche, einer Teeküche, dem Wirtschaftsbereich und den sanitären Anlagen. Für den Arbeitsbereich stehen die Holzwerkstatt, ein Ergotherapieraum, das Außengelände sowie der Landwirtschaftsbereich zur Verfügung. Die Ausstattung im „Haus Sonnenblick“ besteht aus fünf Einzelzimmern, einem Doppelzimmer, einem Gemeinschaftsraum, einer Gemeinschaftsküche, zwei Bädern, einem Wäsche- und Trockenraum, 4 Abstellräumen, einem Hobbyraum, einem Sport und Fitnessraum. Im weiteren Ausbau befindet sich ein Hof im Nachbarort Dothen als Wohnmöglichkeit mit Betreuungsangebot nach der regulären Maßnahme.
Stand: September 2008
Eine ausführliche Konzeption für Fachpersonal kann angefordert werden. Auch eine CD-R-Präsentation mit vielen Bildern können wir Ihnen kostenlos zusenden. Das Team der Holzmühle |