Der Schiedsrichterwart gibt bekannt Vorlage von Schiedsrichterlizenzen am Kampfgericht
Aus gegebenem Anlaß möchte ich darauf hinweisen, daß jeder Schiedsrichter nach § 11 IV der Schiedsrichterordnung des DBB verpflichtet ist, seine Schiedsrichterlizenz zum Spiel mitzuführen und gegebenenfalls dem Kampfgericht vorzulegen. Die Kampfgerichte sind berechtigt, die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen.
Es sind nur solche A-, B- oder C-Lizenzen gültig, deren Vorderseite mit Lichtbild und Unterschrift des Inhabers sowie der Unterschrift des Schiedsrichterwartes versehen ist. Weiterhin muß sich auf der Rückseite von Lizenzen, die nicht im Jahr 1996 ausgestellt wurden, ein Freigabevermerk für die Saison 1996/97, versehen mit Siegel und Unterschrift des Schiedsrichterwartes, befinden. Fehlt eines dieser Merkmale, ist die Lizenz ungültig. Es haben weiterhin nur noch solche D-Schiedsrichter-Lizenzen Gültigkeit, die in den Jahren 1996 und 1997 erworben wurden und die in der linken oberen Ecke der Lizenzkarte die Jahreszahlen 1997 oder 1998 als Datum des Erlöschens tragen. Dieser Ausgabe des TBV-Newsblattes [Nr. 2/97; erhältlich in der TBV-Geschäftsstelle] liegt eine aktuelle Schiedsrichterliste bei, in der die Gültigkeit der Lizenz zu erkennen ist. Nur diejenigen Schiedsrichter, die dort entsprechend eingetragen sind, haben die Berechtigung zur Leitung von offiziellen Spielen des Thüringer Basketball-Verbandes.
Ich bitte die Vereine, an den verbleibenden Spieltagen der Saison 1996/97 die Kontrolle der Schiedsrichterlizenzen verstärkt vorzunehmen. Wenn Vereine dabei auf ungültige Lizenzen stoßen, bitte ich um kurze telefonische oder schriftliche Information an mich. Schiedsrichter, die selbst Mängel an ihrer Lizenz feststellen, sollten diese im eigenen Interesse schnellstmöglich abstellen.gez. Ulrich Böttger, Schiedsrichterwart
Auswertung der C-Schiedsrichter-Ausbildung 1996/97
Ich hatte im TBV-Newsblatt 7/96 die jährliche Ausbildung für C-Schiedsrichter angekündigt, über deren Verlauf und Ergebnisse hier berichtet werden soll. Nach einigen Problemen bei der Meldung der Kandidaten erschienen immerhin 16 Teilnehmer, zwei mehr als im Vorjahr, zum theoretischen Teil der Ausbildung am 30.11. und 01.12.1996 in Weimar. Es wurden dort Regelkenntnisse aufgefrischt und eine Einweisung in die Grundlagen der Administration vorgenommen. Im Vergleich zu den Lehrgängen der vergangenen Jahren war das theoretische Wissen der Schiedsrichter und deren Beteiligung an den Diskussionen während der Lehreinheiten wesentlich besser. Alle Kandidaten hatten sich anhand des Lehrbriefs für Schiedsrichter des TBV und der beiliegenden Prüfungsfragen des letzten Jahres gründlich vorbereitet. Deswegen war ist nicht verwunderlich, daß alle Teilnehmer die nicht gerade einfache theoretische Prüfung mit meist überdurchschnittlichen Ergebnissen bestanden.
Während bereits vor und nach der theoretischen Ausbildung einige praktische Prüfungen durchgeführt wurden, hatten jeweils sechs Schiedsrichter am 12.01.1997 und 23.02.1997 zu Turnieren der männlichen A-Jugend ihre Fähigkeiten auf dem Spielfeld unter Beweis zu stellen. Dabei zeigte sich, daß die Qualität der Leitung von Spielen noch sehr hinter den theoretischen Kenntnissen zurückstand. Mit anderen Worten: Einige Kandidaten hatten nicht genug praktische Erfahrung, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dies betraf sowohl die Schiedsrichtertechnik als auch die konkreten Entscheidungen. Nach jedem Spiel wurden die Leistungen der Kandidaten ausgewertet sowie die aufgetretenen Fehler besprochen. Im Ergebnis sind nun folgende Schiedsrichter im Besitz einer C-Lizenz des DBB:Bester Teilnehmer war Tobias Ott vom Mühlhäuser BV, der in Theorie und Praxis jeweils die höchsten Punktzahlen erzielte. Die Kandidaten, die ihre praktische Prüfung nicht bestanden haben, erhalten zu Beginn der Saison 1997/98 eine zweite Chance, ihre Fähigkeiten zu zeigen. Dies gilt auch für den Kollegen Thilo Kath (HSG P„d. Erfurt), der nach erfolgreichem Abschluß des theoretischen Teils wegen einer Verletzung nicht an der praktischen Prüfung teilnehmen konnte. Ich möchte mich beim HSV Weimar für die räumliche Absicherung und beim Kollegen Uwe Jacobi für die Unterstützung bei der theoretischen Ausbildung bedanken. Der nächste C-Schiedsrichter-Lehrgang findet übrigens Ende November/Anfang Dezember 1997 statt und wird im TBV-Newsblatt rechtzeitig angekündigt.
Björn Hausdörfer (TuS Jena) Oliver Niedtner (ESV Lok Erfurt) Peter Heß (HSV Weimar) Tobias Ott (Mühlhäuser BV) Thomas Hofmann (TuS Jena) Randolf Rupp (Germania Ilmenau) Enver Jusainov (LSV 90 Langensalza) Tobias Schwabe (1. Suhler SV) Matthias Mattig (Mühlhäuser BV) Martin Zipf (HSG P„d. Erfurt) Abgabetermin für Schiedsrichterbeurteilungen in der Landesliga
Wie allgemein bekannt, findet der letzte Spieltag der Landesliga Herren am 19.04.1997 statt. Damit ich möglichst schnell die Rangliste der in dieser Saison eingesetzten Schiedsrichter zusammenstellen kann, bitte ich um Übersendung der dann noch ausstehenden Schiedsrichterbeurteilungen für April bis zum 26.04.1997 an die Geschäftsstelle des TBV oder direkt an den Schiedsrichterwart. Dies gilt auch für noch nicht eingesandte Beurteilungen aus der Landesliga Damen. Der oben genannte Termin muß unbedingt eingehalten werden.
Fehler durch Schiedsrichter im administrativen Bereich
Es häufen sich Beschwerden von Mannschaften, daß Schiedsrichter bei Spielen im Erwachsenen- und auch im Jugendbereich die Vorlage der Mannschaftsmeldebögen verlangen und anhand der Meldebögen die Spielberechtigung von Mannschaftsmigliedern überprüfen. Die Schiedsrichter sind nicht berechtigt, sich die Mannschaftsmeldebögen zeigen zu lassen. Zulässig ist einzig und allein die Überprüfung der Teilnehmerausweise. Keine Mannschaft ist verpflichtet, den Schiedsrichtern ihre Mannschaftsmeldebögen vorzulegen. Schiedsrichter, die gegen diese Anordnung handeln, begehen einen Verstoß gegen ihre administrativen Pflichten, den ich nach Punkt c) des Strafenkataloges für Schiedsrichter ahnden werde. Ich bitte Mannschaften, die nach Veröffentlichung dieses Beitrages durch Schiedsrichter immer noch gezwungen werden, ihre Meldebögen vorzulegen, um entsprechende Information.