Strafenkatalog für Schiedsrichter

Es werden im Einzelfall bestraft:

a) schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters

b) verspätetes Antreten eines Schiedsrichters

c) Verletzung administrativer Aufgaben
des Schiedsrichters zum Spiel
DM 15,00
d) nicht ordnungsgemäße oder nicht erschöpfende
Berichterstattung bei Disqualifikation
DM 15,00
e) unsportliches Verhalten eines SchiedsrichtersGeldstrafe und/oder
Suspendierung auf Zeit und/oder
Lizenzentzug, Entscheidung
durch TBV-SR-Wart
f) fehlerhafte Schiedsrichterkosten-AbrechnungDM 15,00 zzgl. Erstattung einer
Überzahlung
g) verspätete oder unbegründete Rückgabe von
Schiedsrichtereinsätzen
DM 15,00
h) sonstige Verstöße gegen TBV-SR-OrdnungDM 10,00 bis DM 60,00 im
Ermessen des TBV-SR-Wartes

Im Wiederholungsfall dürfen die Strafen DM 60,00 nicht berschreiten!

Die Strafen verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich anfallender Verwaltungskosten!


Der Strafenkatalog wurde am 25.11.1995 von der Beschließenden Hauptversammlung des TBV beschlossen.


Zurück zur Homepage des TBV