Strafenkatalog für Schiedsrichter Es werden im Einzelfall bestraft:
a) schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters
- erstmals
zweifache Spielgebühr - erste Wiederholung
dreifache Spielgebühr - zweite Wiederholung
vierfache Spielgebühr zzgl. Sperre
bzw. Streichung aus dem Kaderb) verspätetes Antreten eines Schiedsrichters
- erstmals
einfache Spielgebühr - Wiederholungsfall
zwei- bzw. dreifache Spielgebühr
c) Verletzung administrativer Aufgaben
des Schiedsrichters zum SpielDM 15,00 d) nicht ordnungsgemäße oder nicht erschöpfende
Berichterstattung bei DisqualifikationDM 15,00 e) unsportliches Verhalten eines Schiedsrichters Geldstrafe und/oder
Suspendierung auf Zeit und/oder
Lizenzentzug, Entscheidung
durch TBV-SR-Wartf) fehlerhafte Schiedsrichterkosten-Abrechnung DM 15,00 zzgl. Erstattung einer
Überzahlungg) verspätete oder unbegründete Rückgabe von
SchiedsrichtereinsätzenDM 15,00 h) sonstige Verstöße gegen TBV-SR-Ordnung DM 10,00 bis DM 60,00 im
Ermessen des TBV-SR-WartesIm Wiederholungsfall dürfen die Strafen DM 60,00 nicht berschreiten!
Die Strafen verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich anfallender Verwaltungskosten!
Der Strafenkatalog wurde am 25.11.1995 von der Beschließenden Hauptversammlung des TBV beschlossen.