3 Verstand und Vernunft bei Hegel

„Die Philosophie erkennt das, was ist, und insofern ist ihr Inhalt nicht jenseits, nicht von dem verschieden, was sich auch dem Sinne, dem äußeren und inneren Gefühl darstellt, was der Verstand erfaßt und sich bestimmt. - Aber wie es wahrhaft ist, stellt es sich nur der denkenden Vernunft dar […].“ (HW 10: 405)

Es wird sich zeigen, dass der Verstand eine wichtige Form des Denkens ist, die jedoch noch nicht ausreichend zum Begreifen der Welt ist. Dies gelingt erst der Vernunft. Aus der Fülle dessen, was Vernunft ausmacht, zeigt sich auch die Beschränktheit des Verstandes.

3.1 Differenzierender und abstrahierender Verstand

Erinnern wir uns daran, dass die Bedeutung eines Begriffs sich aus seiner Rolle im Entwicklungsgang erklärt. Verstand und Vernunft sind aufeinander folgende Stufen des sich entwickelnden Bewusstseins. Sie tauchen als Lösung von vorherigen Widersprüchen auf, enthalten selbst Widersprüche und werden deshalb aufgehoben (negiert, höher gehoben, aufbewahrt) in der weiteren Entwicklung. Verstand und Vernunft werden bei Hegel in der Entwicklung des Bewusstseins eines Individuums abgehandelt. Dies geschieht in der Schrift „Phänomenologie des Geistes“ (HW 3) und, etwas verändert, im dritten Teil der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse“ (HW 10).

Bevor wir verständig denken können, haben wir unmittelbare sinnliche Empfindungen. Diese nehmen wir wahr, sobald wir qualitativ inhaltlich bestimmen können, WAS wir da wahrnehmen. Wir bilden die Vorstellung von Dingen und Eigenschaften, indem wir die gegenseitige Vermittlung dieser qualitativen Bestimmungen erfassen. Wahrnehmung ist aufgrund der Vermitteltheit des Wahrgenommenen eine höhere Form des Bewusstseins als die bloß unmittelbare Empfindung (vgl. HW 3: 82 ff., HW 10: 207f.). Wir beginnen das Wahrgenommene zu verstehen, wenn wir lernen, die Vielfalt der Erscheinungen auf etwas den Erscheinungen gemeinsam Zugrundeliegendes zu beziehen. Verschiedene einzelne Phänomene haben etwas miteinander gemein, sie werden durch etwas Allgemeines vereint. Insbesondere das Verstehen der Phänomene als Wirkung von Kräften ist eine Leistung des Verstandes. Der Verstand erkennt auch die jeweiligen inneren Gesetze, die bei allem Wandel identisch bleiben.

„Der Verstand [….] bringt es zuwege, dem Allgemeinen aus dem beständigen Wechsel des sinnlich Wahrnehmbaren heraus Festigkeit („fixes Bestehen“) zu verleihen. Das bedeutet eine große Errungenschaft…“ (Taylor 1998: 401)
Etwas zu verstehen bedeutet schon, unter/hinter/über den sinnlichen Erscheinungen etwas Grundlegenderes zu erkennen, das nicht mehr direkt sinnlich wahrnehmbar ist, das „übersinnlich“ ist. Kräfte und Gesetze kann man nicht direkt sehen oder fühlen. Den Menschen ist aber die Fähigkeit gegeben, sie zu erkennen. Dabei entsprechen die Erkenntnisformen der Welt durchaus den Ordnungsstrukturen der äußeren Welt:
„Die Gesetze sind die Bestimmungen des der Welt selber innewohnenden Verstandes; in ihnen findet daher das verständige Bewußtsein seine eigene Natur wieder und wird somit sich selber gegenständlich.“ (HW 10: 211)
Der Verstand arbeitet vor allem abstrahierend. Er unterscheidet das Wesentliche vom unwesentlich-Zufälligen. Da es im praktischen Handeln sehr bedeutsam ist, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, so ist der Verstand „durchaus in seinem Rechte“ (ebd.: 286). Hegel lobt den „gesunden Menschenverstand“ für seinen „Sinn für das Wesentliche“ (ebd.).

Die zweite Aufgabe des Verstandes ist das Urteilen. Ein Urteil benennt die Identität von zwei selbständigen Bestimmungen: einem Subjekt (dem Namen dessen, um was es hier geht) und einem Prädikat (das ausdrückt, was das Subjekt ist) (HW 6: 302f.). Ein Urteil unterscheidet sich von einem einfachen Satz dadurch, dass nicht zwei einzelne Bestimmungen miteinander identifiziert werden (wie z.B. im Satz: „Aristoteles ist mit 73 Jahren verstorben“), sondern sich immer ein Einzelnes bzw. Besonderes im Verhältnis zu einem Allgemeinen befindet (z.B. „Aristoteles ist sterblich“). Im verständigen Denken betrachten wir beim Einzelnen nur das, was mit dem betrachteten Allgemeinen identisch ist; vom dem, was nicht damit übereinstimmt, wird abstrahiert (HW 5: 93). Diese Eigenart des verständigen Urteilens und Verallgemeinerns ist es auch, die dem Denken ganz allgemein häufig vorgeworfen. T.W. Adorno etwa betont immer wieder das Recht des Nicht-Identischen. Aus Hegels Sicht ist ein Einzelnes, das bei der Verallgemeinerung seine nicht mit dem Allgemeinen übereinstimmenden Besonderheiten verliert, ein „abstraktes Einzelnes“ und es entsteht ein „abstrakt Allgemeines“.

Im Verstand wird das, was doch im Gegenstand miteinander verbunden ist, zuerst voneinander getrennt und in unterschiedlichen Bestimmungen erfasst: Subjekt und Prädikat. Im verständigen Urteil werden die beiden wieder zusammen gebracht (vermittelt)- aber auf noch unvollkommene Weise.

„Die Tätigkeit des Verstandes besteht überhaupt darin, ihrem Inhalt die Form der Allgemeinheit zu erteilen, und zwar ist das durch den Verstand gesetzte Allgemeine ein abstrakt Allgemeines, welches als solches dem Besonderen gegenüber festgehalten [...] wird. (Hegel HW 8: 169)
Das verständige Vorgehen kennzeichnet insbesondere die Methoden der Naturwissenschaften. Die jeweiligen Grundgrößen der Einzelwissenschaft (speziell der mathematisierten) werden so gebildet, dass eine logisch widerspruchsfreie mathematische Darstellung möglich wird. (Ruben 1969; Borzeszkowski, Wahsner 1989; vgl. auch Schlemm 2005: 181ff., Schlemm 2006). Die untersuchten Gegenstände werden so präpariert, dass nur jene Erscheinungsweisen untersucht werden, die jeweils Erscheinungen bestimmter innerer Ordnungsstrukturen, also der Gesetze sind. Wir beziehen uns auf die sinnliche Erscheinung, fassen sie aber als Erscheinung eines Wesens, dessen Kenntnis unser Ziel ist. Das im Gesetz erkannte Wesen ist hier das Allgemeine, unter dem die einzelne Erscheinung gefasst wird. Die Erscheinung wird nur als Erscheinungsform des Allgemeinen betrachtet, wobei andere ihrer Momente ausgeblendet werden. Der Trend zur „Vereinheitlichung“ beispielsweise in der Physik wird dadurch angetrieben, dass immer wieder versucht wird, vorher ausgeblendete Momente in neue Gesetze „hineinzuholen“. Aber auch die Summe aller Naturgesetze wird etwas Verständiges bleiben, nicht etwas Vernünftiges.

Es gilt hier die oben genannte Eigenart des verständigen Vorgehens, bei dem dasjenige, was in der Wirklichkeit durchaus eine widersprüchliche Einheit bildet, in klar unterschiedene (und vor allem algebraisch voneinander unabhängige) Variablen aufgeteilt wird und dann im Naturgesetz auf äußerliche Weise wieder zusammen gebracht wird. Dabei gilt dieses Naturgesetz durchaus in der realen Natur - aber nur insofern wir es mit den entsprechenden Messgrößen beschreiben.

Wir finden die verständige Denkform auch in einer Gesellschaftstheorie, bei der auf der einen Seite die Interaktionen der Akteure betrachtet werden, auf der anderen Seite die entstehende überindividuelle Struktur systematisch untersucht wird.

Wie Karl Marx betont, bleibt vor allem der „gesunde Menschenverstand“ gefangen in einem unentschlossenen Entweder - Oder dieser beiden Sichtweisen, weil er „da, wo es ihm gelingt, den Unterschied zu sehen, die Einheit nicht sieht, und [...] da, wo er die Einheit sieht, den Unterschied nicht sieht“ (Marx 1847: 339). Beides, was miteinander wechselwirkend, einander konstituierend betrachtet wird, wird jeweils als äußerlicher Faktor gegenüber dem anderen betrachtet. Dies wird sich beim vernünftigen Begreifen nach Hegel ändern.

Obgleich Hegel die Beschränktheit des bloß Verständigen sieht (und überwindet ), schätzt er seine Bedeutung hoch ein. Er spricht vom Verstand als der „der verwundersamsten und größten oder vielmehr der absoluten Macht.“ (HW 3: 34f.) und sieht in ihm „ein notwendiges Moment des vernünftigen Denkens“ (HW 10: 286).


 
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