Neue Arbeit für Mühlheim

Institut für Neue Arbeit

Wege aus der Krise der Arbeit

... und anderswo

 

 

Kölnische Rundschau vom 5.2.02

SSM Mülheim
Klage gegen Mieter eingereicht

els - Heute wird das Amtsgericht Köln über die Räumungsklage der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) e.V. gegen Frank Heimann, Geschäftsführer der Reha-Training GmbH, entscheiden. Die SSM hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, weil Gisela und Frank Heimann dauerhaft keine Miete gezahlt hätten und keine der vertraglich vereinbarten Unterstützungsleistungen einbrächten.

Die Selbsthilfe will nun ihre Sichtweise darlegen, weil der langjährige Konflikt inzwischen Stadtgespräch in Mülheim sei. Familie Heimann zog laut einer Pressemitteilung der SSM im Jahr 1982 auf das Gelände der Düsseldorfer Str. 74, um das Prajekt zu unterstützen. Die Ausbauleistung ihrer Wohnung sei in einem Gutachten mit etwa 70.000 Mark errechnet und der SSM als erbrachte Sanierungsleistung zuerkannt worden. Den Auflagen, stetig Unterstützungsarbeit zu leisten und Hilfsbedürftige zu betreuen, habe sich die Familie verweigert, so die SSM.


KStA vom 14.2.02

Ehemalige Mitstreiter verklagt

Ein lange schwelender Streit findet seine Fortsetzung vor dem Amtsgericht. Prozessgrund: eine Räumungsklage der Sozialistischen Selbsthilfe Müheim.

von Sebastian Züger

"Scheiden tut weh" hat die SSM ihre aktuelle Stellungnahme zur Räumungsklage gegen die Familie Heimann überschrieben. Und weiter: "Es waren die Selbstständigkeit, die Freiheit, sein Leben nach eigenem Ermessen zu gestalten, die Solidarität und Wertschätzung untereinander, die die Gruppe zusammenwachsen ließen." Von dieser "tollen Aufbruchsstimmung" Ende der Siebziger Jahre, als eine Gruppe von Alternativen, Studenten, Obdachlosen und Behinderten ein leer stehendes Gewerbegelände in der Düsseldorfer Straße 74 besetzten, scheint rein gar nichts mehr übrig zu sein. Auch mit der Selbstbestimmung ist es nicht mehr allzu weit her, seit die Initiative 1993 einen Mietvertrag mit der Stadt unterschrieb. Seither muss die SSM fürchten, zwischen munter (und nicht nur nach Wahlen) wechselnden politischen Mehrheiten zermahlen zu werden. Der letzte Satz der Erklärung, die in einem Schaukasten am SSM-Gelände aushängt, klingt daher wie ein Hilferuf: "Wir können nirgends anders hin".

Gegenteilig verhält es sich - so zumindest sehen es die Verfasser - mir der Familie Heimann. Gisela und Frank Heimann bewohnen mit ihren fünf Kindern auf demselben Grundstück ein rund 170 Quadratmeter umfassendes Domizil, das sie - damals noch in Einklang mit der SSM - renoviert und ausgebaut haben. Die Heimanns firmieren bis heute als "Unterstützer" der Selbsthilfe. Längst sind sie nichr mehr, wie die regulären Mitglieder der Initiative, in irgendeiner Weise bedürftig - Frank Heimann betreibt eine Reha-Praxis in Leverkusen. Ihr Recht zum mietfreien Wohnen sollen sie laut Abmachung durch tätige oder finanzielle Mithilfe im laufenden Betrieb erwerben.

Über die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarung gehen die Ansichten jedoch offenbar so weit auseinander, dass das Verhältnis beider Seiten mittlerweile vollends zerrüttet ist. So traf man sich dieser Tage vor dem Amtsgericht wieder, um zu besprechen, was im einfachen Gespräch auf dem Hof nicht mehr zu besprechen ist. Die Selbsthilfe hatte eine Räumungsklage eingereicht. Frank Heimann wehrt sich: "Wir sind keine Schmarotzer. Wir würden jedoch in der Öffentlichkeit so erscheinen, wenn wir jetzt das Gelände verlassen würden."

Ein Urteil wird für den 21. März erwartet. Heinz Weinhausen von der SSM schwant böses: "Nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung sieht es nicht gut für uns aus."


KSTA-Leserinbrief vom 28.2.02

Mieterschutz ohne Miete?

Sie berichteten freundlicherweise über die Räumungsklage der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim und schreiben, daß Familie Heimann ein Recht zum mietfreien Wohnen durch Unterstützung der SSM erwerben können. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Selbst die bedürftige SSM, die wichtige gesellschaftliche Aufgaben bei der Integration ausgegrenzter Menschen übernimmt, zahlt eine reduzierte Miete an die Stadt Köln. Familie Heimann hat dagegen keinen Mietvertrag mit der Stadt Köln und weigert sich beharrlich mit der SSM einen Untermietvertrag abzuschließen, sprich Mietzins zu zahlen. Die wohlhabenden Heimanns wollen alle Schutzrechte von Mietern in Anspruch nehmen ohne einen Pfennig an Miete zu zahlen. Wenn das Amtsgericht dies anerkennt, wird ein neues Kapitel in der Geschichte des Wohnrechtes geschrieben. Unglaublich, aber wahr.

Dr. Luzie Wingen, Köln


KSTA-Leserinbrief vom 28.2.02

"So was wie Gäste"

Was ich beim Konflikt SSM gegen Familie Heimann nicht verstehe, ist die Weigerung der Familie eine vertragliche Grundlage für ihr Wohnen in der Düsseldorfer Straße 74 zu schaffen. Ein Mietvertrag ist doch nicht umsonst das übliche Verfahren. Sonst sind die Heimanns doch "so was wie Gäste", wie die Richterin beim Amtsgericht sich ausdrückte. Wie aber wiederum Gästen aller Schutz des Mietrechtes zustehen soll, bleibt mir unerklärlich. Und das bei Wohnraum, den die Stadt Köln für ausgegrenzte Menschen vorgesehen hat.

Gisela Emons, Köln


KSTA-LeserInnenbrief vom 28.2.02

Sozial engagierte Familie

Frank Heimann meint zur Räumungsklage der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim, daß er als Schmarotzer erscheinen würde, wenn er jetzt ausziehen würde. Dies hat die SSM e.V. niemals behauptet. Im Gegenteil schätzen wir Familie Heimann für ihr soziales Engagement im Stadtteil. Wie jedermann hat aber auch sie die Pflicht, einen Mietvertrag abzuschließen und Miete zu zahlen. Im Besonderen weigert sie sich, eine Geschäftsordnung über ihre eingegangenen Unterstützungspflichten gegenüber der SSM abzuschließen. Daher halten wir es im sozialen Sinne nur für konsequent und anerkennenswert, wenn sie ihren Wohnraum in Zukunft Bedürftigen zur Verfügung stellt und auszieht. Die finanziellen Möglichkeiten dazu hat sie bekanntermaßen.

Heinz Weinhausen, SSM und 12 weitere Unterzeichner der SSM


KSTA- LeserInnenbrief vom 7.3.02

Die Investitionen wurden als Miete verrechnet
Zum Artikel "Ehemalige Mitstreiter verklagt" vom 14.01.2002:

Als ehemalige Mitbewohner und Unterstützer des Selbsthilfeprojekts Düsseldorfer Straße 74 möchten wir zu den von der SSM gegenüber Familie Heimann erhobenenVorwürfen Stellung nehmen. Es erscheint uns wichtig, einige wesentliche Punkte noch einmal klarzustellen, da sie uns als ehemalige Mitbewohner auch betreffen. Der Vorwurf, die das Gelände mitbewohnenden Familien, das heißt auch die Familie Heimann, hätten keine Miete bezahlt, ist falsch.

Wie im Mietvertrag mit der Stadt Köln festgelegt, wurden ihre bei dem Wiederaufbau des Geländes Düsseldorfer Straße 74 getätigten Investitionen als Miete verrechnet. Zusätzlich trugen die Familien den wesentlichen Anteil (sechs Siebtel) der das Gelände betreffenden Ausgaben wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung sowie die üblichen Nebenkosten. Darüber hinaus hat es nie eine Abmachung mit der SSM bezüglich weiterer (Miet)-Zahlungen gegeben.

1997 verließ die SSM das mit den Familien gemeinsam gebildete Gremium der "Hausgemeinschaft" welches für die Verwaltung bzw. die Instandhaltung des Geländes zuständig war. Die Bemühungen der Familien, mit Hilfe wohlmeinender Bürger und Institutionen in Mülheim die inzwischen mit der SSM entstandenen Differenzen aufzulösen, bzw. durch ein gemeinsames Gutachten oder anderweitige Schlichtungsverfahren das Projekt weiter bestehen zu lassen, blieben ohne Erfolg.

Keiner der Mitbewohner - ursprünglich insgesamt 16 Personen - hat das Gelände freiwillig verlassen; vielmehr wurden seitens der SSM nicht nur gegenüber der Familie Heimann, sondern auch gegenüber den anderen Familien Kündigungen und Räumungsklagen ausgesprochen. In dem ursprünglichen Konstrukt der Hausgemeinschaft wurden sechs Siebtel der anfallenden Grundsteuer von den mitbewohnenden Familien getragen. Dadurch, dass die SSM sich inzwischen von diesem Konzept verabschiedet hat, ist sie nicht mehr in der Lage, die anfallenden Kosten alleine zu tragen und ist dementsprechend mit den Zahlungen gegenüber der Stadt Köln in Verzug.

Ulrike Bieler, Dr. Peter Stankowski, Köln


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