Fehlurteil gesprochen
Unternehmer Heimann darf
mietfrei bei der SSM wohnen
Heute am 25.4. wurde beim Amtsgericht Köln das Urteil im
Räumungsprozeß der SSM gegen die Familie Heimann verkündet. Die Klage
wurde abgewiesen. Verloren hat mit diesem Urteil auch die soziale
Gerechtigkeit. Der erfolgreiche Unternehmer Heimann darf weiter auf
170 qm bei uns wohnen, ohne Miete zu zahlen.
Zu uns kommen Arme und Bedürftige. Hier schaffen sie sich eine neue
Lebensgrundlage. Niemand bei uns versteht, warum die Heimanns Wohnraum
für Bedürftige blockieren dürfen, während wir noch für die Familie
mitarbeiten müssen, weil wir der Stadt gegenüber auch für ihre Räume
Miete zahlen müssen.
Auch Richterin Finster äußerte in der mündlichen Verhandlung, daß sie
es nicht verstehen könne, warum Heimanns keinen Mietvertrag
abgeschlossen haben und demnach keine Miete zahlen. Entgegen ihrer
Aussage wußte sie den eigentlichen Zweck des Kündigungschutzes aber
nicht anzuwenden. Geschützt werden sollen sozial Schwache, nicht aber
finanziell abgesicherte, wohlhabende Familien. So hat sie ein Urteil
verkündet, was in der Konsequenz widersinniger nicht sein kann: Nach
ihrem Verständnis ist es erlaubt, daß Mieter keine Miete mehr zu
zahlen haben.
Bei der Frage der tatkräftigen Unterstützungsleistungen, die uns
Heimanns nach dem SSM-Vertrag mit der Stadt Köln schulden, fand
Richterin Finster, daß wir es versäumt haben, diese Pflichten und
deren Unterlassungen zu konkretisieren und anzumahnen. Daher könne
ihnen wegen Pflichtverletzung nicht gekündigt werden. Wir meinen, daß
Richterin Finster bei ihrem Herangehen übersieht, daß Frank und Gisela
Heimann überhaupt jede Absprache über konkrete
Unterstützungsleistungen für die Erhaltung der Gebäude und für
Bedürftige verweigert haben. Bei jemandem, der sich jeglicher
Verbindlichkeit entzieht, kommt es auf den Umfang der Pflichten gar
nicht mehr an, da die Pflichtverletzung ohnehin feststeht.
Frau Finster hat aber letzlich auf ihrem formalen Standpunkt beharrt
und so ein Urteil gefällt, das es ermöglicht, was sie wohl selber
falsch findet: Familie Heimann kann weiterhin mietfrei und ohne
Unterstützungsleistungen an die SSM in der Düsseldorfer Str. 74
wohnen.
Wir werden jetzt gezwungen, Formalien nachzuholen, was bei einer
solchen grundsätzlichen Verweigerungshaltung schon grotesk ist. Klar
ist aber, daß wir uns mit diesem unhaltbaren Zustand nicht abfinden
werden. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, uns dagegen zu
wehren.
Wir meinen sogar, selbst Frank Heimann müßte dies nachvollziehen
können. Hat er doch bei einem öffentlichen Treffen verkündet, daß er
das gesamte Gelände Düsseldorfer Str. 74 ja kaufen könne (wahrhaftig
keine Kleinigkeit). In diesem Falle würde er als Vermieter dann
sicherlich niemals einen Bewohner dulden, der sich das herausnimmt,
was er sich erlaubt. Auch wenn wir wenig besitzen, müßte es auch ihm
nachvollziehbar sein, daß auch wir uns ein solches Verhalten nicht
bieten lassen.
Wir sind jedem dankbar, der versucht Familie Heimann deutlich zu
machen, daß es durchaus ehrenwert ist, Wohnraum für Bedürftige frei zu
geben, wenn man selbst gar nicht mehr darauf angewiesen ist. Wir haben
jedenfalls kein Geld, uns etwas anderes kaufen zu können.
Aktenzeichen 209 C 308/01:
Das URTEIL
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