Neue Arbeit für Mühlheim

Institut für Neue Arbeit

Wege aus der Krise der Arbeit

... und anderswo

 

 

Vor Gericht und auf hoher See
ist man in Gottes Hand.
(altes deutsches Sprichwort)

Fehlurteil gesprochen
Unternehmer Heimann darf
mietfrei bei der SSM wohnen

Heute am 25.4. wurde beim Amtsgericht Köln das Urteil im Räumungsprozeß der SSM gegen die Familie Heimann verkündet. Die Klage wurde abgewiesen. Verloren hat mit diesem Urteil auch die soziale Gerechtigkeit. Der erfolgreiche Unternehmer Heimann darf weiter auf 170 qm bei uns wohnen, ohne Miete zu zahlen.

Zu uns kommen Arme und Bedürftige. Hier schaffen sie sich eine neue Lebensgrundlage. Niemand bei uns versteht, warum die Heimanns Wohnraum für Bedürftige blockieren dürfen, während wir noch für die Familie mitarbeiten müssen, weil wir der Stadt gegenüber auch für ihre Räume Miete zahlen müssen.

Auch Richterin Finster äußerte in der mündlichen Verhandlung, daß sie es nicht verstehen könne, warum Heimanns keinen Mietvertrag abgeschlossen haben und demnach keine Miete zahlen. Entgegen ihrer Aussage wußte sie den eigentlichen Zweck des Kündigungschutzes aber nicht anzuwenden. Geschützt werden sollen sozial Schwache, nicht aber finanziell abgesicherte, wohlhabende Familien. So hat sie ein Urteil verkündet, was in der Konsequenz widersinniger nicht sein kann: Nach ihrem Verständnis ist es erlaubt, daß Mieter keine Miete mehr zu zahlen haben.

Bei der Frage der tatkräftigen Unterstützungsleistungen, die uns Heimanns nach dem SSM-Vertrag mit der Stadt Köln schulden, fand Richterin Finster, daß wir es versäumt haben, diese Pflichten und deren Unterlassungen zu konkretisieren und anzumahnen. Daher könne ihnen wegen Pflichtverletzung nicht gekündigt werden. Wir meinen, daß Richterin Finster bei ihrem Herangehen übersieht, daß Frank und Gisela Heimann überhaupt jede Absprache über konkrete Unterstützungsleistungen für die Erhaltung der Gebäude und für Bedürftige verweigert haben. Bei jemandem, der sich jeglicher Verbindlichkeit entzieht, kommt es auf den Umfang der Pflichten gar nicht mehr an, da die Pflichtverletzung ohnehin feststeht.

Frau Finster hat aber letzlich auf ihrem formalen Standpunkt beharrt und so ein Urteil gefällt, das es ermöglicht, was sie wohl selber falsch findet: Familie Heimann kann weiterhin mietfrei und ohne Unterstützungsleistungen an die SSM in der Düsseldorfer Str. 74 wohnen.
Wir werden jetzt gezwungen, Formalien nachzuholen, was bei einer solchen grundsätzlichen Verweigerungshaltung schon grotesk ist. Klar ist aber, daß wir uns mit diesem unhaltbaren Zustand nicht abfinden werden. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, uns dagegen zu wehren.

Wir meinen sogar, selbst Frank Heimann müßte dies nachvollziehen können. Hat er doch bei einem öffentlichen Treffen verkündet, daß er das gesamte Gelände Düsseldorfer Str. 74 ja kaufen könne (wahrhaftig keine Kleinigkeit). In diesem Falle würde er als Vermieter dann sicherlich niemals einen Bewohner dulden, der sich das herausnimmt, was er sich erlaubt. Auch wenn wir wenig besitzen, müßte es auch ihm nachvollziehbar sein, daß auch wir uns ein solches Verhalten nicht bieten lassen.

Wir sind jedem dankbar, der versucht Familie Heimann deutlich zu machen, daß es durchaus ehrenwert ist, Wohnraum für Bedürftige frei zu geben, wenn man selbst gar nicht mehr darauf angewiesen ist. Wir haben jedenfalls kein Geld, uns etwas anderes kaufen zu können.


Aktenzeichen 209 C 308/01:
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