Neue Arbeit für Mühlheim

Institut für Neue Arbeit

Wege aus der Krise der Arbeit

... und anderswo

 

 
Information der "Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim" vom 21.11.01

Vom Regen in die Traufe
Stadt Köln treibt erfolgreiche Selbsthilfegruppe ins Aus

Für die Stadt Köln macht sich unsere "Sozialistische Selbsthilfe Mülheim" bezahlt. Ex-Fixer, Ex-Alkoholiker, Ex-Obdachlose, Ex-Arbeitslose, Behinderte, kurz Menschen, die ansonsten in unserer Gesellschaft kaum eine Arbeit bekommen, verdienen sich hier durch Wohnungsauflösungen und einen Second Hand-Laden ihren Lebensunterhalt selbst. Sie beziehen keinerlei Sozialhilfe oder Arbeitslosengelder. Bei der SSM sitzen alle im selben Boot und alle rudern mit, so gut sie können. 'Keiner ist überflüssig', so lautet das Geheimnis unseres Erfolges. Schon seit 1979 besteht die SSM. Inzwischen haben hier 20 Menschen ihr Zuhause und ihr Auskommen gefunden. So erspart unsere Selbsthilfe der Stadt Köln jährlich mindestens 250.000 DM im Sozialbudget.

Eine Unterstützung für uns seitens der Stadt Köln hielt sich andererseits in bescheidenem Rahmen. Ihr Beitrag für die SSM bestand darin, daß sie uns nach langer Auseinandersetzung eine alte Fabrik zur Miete überlassen haben, welche eigentlich weggebaggert werden sollte. Instandgesetzt und ausgebaut wurden die Gebäude mit der Muskelkraft der SSMler und ihrer Unterstützer.

In Gebäuden, deren Wert die Stadt Köln auf Null abgeschrieben hatte, wohnen wir von der SSM nun zu einer um 50 % herabgesetzten ortsüblichen Miete, während andere förderungswürdige Vereinigungen wie z.B. Sportvereine nur 20 % Miete aufbringen müssen. Wie jeder andere zahlen wir dazu noch Müllgebühren, Wasserkosten etc., und auch die Grundsteuer. Und diese Grundsteuer ist der Stein des Anstoßes. Als 1987 der künftige Mietvertrag ausgehandelt wurde, stellte die Stadt eine Grundsteuer in Höhe von 1.000 DM in Aussicht. Darauf basierend wurde der Vertrag abgeschlossen. Diese Grundsteuer hat die Stadt Köln aber in den letzten 6 Jahren zweimal nachträglich erhöht mit der Begründung, sie habe jeweils eine Neubewertung gemacht. Die erste Erhöhung auf 2.573,46 konnten wir noch bezahlen. Aber dann wurden wir aufgefordert, rückwirkend bis 1994 und zukünftig 8.729,00 DM jährlich zu bezahlen, eine Gesamtsteigerung um mehr als 800 %. Die Nachforderung macht insgesamt ca. 41.000 DM aus. Nun ist es aber mit der Grundsteuer etwas Besonderes. Sie ist keine "normale Steuer" wie die Tabak- oder Mehrwertsteuer. Sie wird von der Kommune selbst festgelegt und kommt der Stadt direkt zugute. So ist diese Steuererhöhung in Wirklichkeit nichts anderes als eine indirekte Mieterhöhung.

Wir wissen nicht, ob es bei dieser Neubewertung bleiben wird. Wir haben auch keine Möglichkeit, dies zu überprüfen, weil die Stadt die Grundsteuer selbst festsetzen darf und als Eigentümerin des Grundstücks nicht gegen ihre eigene Steuer klagen wird. Wir als Mieterin liegen da im toten Winkel des Rechtsstaates, weil wir zwar zahlen dürfen, die Rechtmäßigkeit der Berechnung aber nicht prüfen können.

Die aktuelle und die nachträgliche Grundsteuererhöhung der Stadt Köln bringen uns in höchste Bedrängnis. Als soziales Projekt können wir bei weitem nicht die Umsätze üblicher Transportunternehmen erreichen. Was wir verdienen, reicht gerade zum Leben. Unsere Notlage haben wir den Mitarbeitern des zuständigen Amtes für Stadtsanierung und Baukoordination dargelegt. Die Verwaltung hat unsere Lage geprüft und dem Rat vorgeschlagen, auf die Nachforderung zu verzichten und in Zukunft die Grundsteuer auf ca. 2.500 DM festzusetzen. (siehe weiter unten Dokument 1) Die Schlange vor dem Sozialamt soll nicht noch länger werden.

Wir haben uns bereit erklärt, diesen Kompromiß anzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat die Vorlage der Verwaltung allerdings nicht übernommen. Stattdessen fasste er mit den Stimmen von CDU, FDP und den GRÜNEN am 5.4.01 folgenden Beschluß:

  1. " Der SSM erstattet eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 2.573,46 DM, die auch tatsächlich gezahlt werden muss (keine Verrechnung mit der Miete).
  2. Der Rückstand an Grundsteuern in Höhe von ca. 41.000 DM sowie künftig eventuelle Erhöhungsbeiträge der Grundsteuer werden - ebenso wie schon bisher der Mietzins - mit den Investitionen der SSM verrechnet.
  3. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre mit zusätzlicher einmaliger Verlängerungsoption um 5 Jahre. Nach Auslaufen des Vertrages werden die Parteien darüber verhandeln, ob das Mietverhältnis fortgesetzt wird."

Beim ersten Punkt der zukünftig reduzierten Grundsteuer auf jährlich ca. 2.500 DM meinten wir noch aufatmen zu können.

Beim zweiten stockt uns bereits der Atem. Die Nachforderung von ca. 41.000 DM ist zu zahlen. Unsere früheren Leistungen an den Gebäudeinvestitionen, wo uns vertraglich garantiert wurde, sie mit der Miete verrechnen zu können und auf die wir in der Existenzsicherung angewiesen sind, sollen dafür herhalten. Wir verstehen nicht den Widersinn, der darin liegt, dass man eine Nachzahlung für etwas verlangt, worauf man für die Zukunft schon verzichtet hat.

Beim dritten Punkt kriegen wir schon keine Luft mehr, wenn unsere 30 jährige Mietlaufzeit aus heiterem Himmel um 20 Jahre gekürzt wird, vom Jahr 2023 auf das Jahr 2003. An eine mögliche Verlängerung von 5 Jahren können wir nach alldem schon nicht mehr glauben. Und dies wäre ja auch nur eine Galgenfrist. Also im Klartext: Wenn wir Punkt drei akzeptieren, ständen wir in Kürze, genau am 30.6.2003 vor dem Aus.

Aber es kommt noch dicker. Wenn wir nicht das ganze "Paket" nehmen, gilt laut Amtsleiterin Kröger auch der erste Punkt der zukünftigen Senkung der Steuer nicht. Und sie geht in Ihrer Interpretation des Beschlusses noch weiter. Die Grundsteuer wird gar nicht reduziert. Die 6.155,54 DM Differenz zu den direkt zu zahlenden 2.500 DM werden uns zukünftig gar nicht erlassen, sie werden dann ebenfalls von unseren Investitionsguthaben abgezogen. (siehe weiter unten Dokument 2)

Zum Ändern eines gültigen Mietvertrages gehören allerdings immer zwei Parteien. Der Rat kann uns diese Änderung nicht juristisch diktieren. Falls wir den Beschluß aber nicht akzeptieren, droht unser finanzielles Aus. Dann sollen wir die drastisch erhöhte Grundsteuer in Zukunft und Vergangenheit sofort auf den Tisch legen bzw. in Raten zahlen.

Wir sind sprachlos. Warum sollen wir ins Aus gedrängt werden, wo doch andererseits unsere Eigeninitiative und unser Engagement als positiv und beispielhaft bewertet wird? Im Sommer 2000 wurden wir vom "Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport" im Rahmen des "Robert Jungk Preises NRW" als "Zukunftsprojekt" ausgezeichnet. Auch Dezernent Fruhner (CDU) bestätigt, daß er "die Arbeit der SSM e.V. aufgrund langjähriger Kooperation grundsätzlich positiv beurteilt." (Brief vom 9.5.01). Bürgermeisterin Renate Canisius drückt ihre Wertschätzung am 4.4.01 in ihrer Rede auf der Tagung "Initiaitive ergreifen" aus. "Schon im Mittelalter war Köln für sein bürgerschaftliches Engagement bekannt. ... Aus der Initiativenbewegung sind ja einige geblieben, die eine wertvolle Arbeit leisten - wie die BISA, der SSK in Ehrenfeld und der SSM in Mülheim - und weit über unsere Stadtgrenzen bekannt sind."

Wir wollen uns beruhigen, indem wir die Worte der Haushaltsrede am 7.4.01 vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Bietmann nachlesen. "Wir wollen weg von der Bevormundung des Bürgers und hin zu mehr Eigeninitiative, hin ... zu einer Stadt, in der die Menschen ein Klima für persönliches Engagement vorfinden ..., wir wollen weg von einer Stadt, in der Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit angesichts politischer Untätigkeit wachsen."

Schon schrecken wir wieder auf. Für den Fall, daß wir nicht willig sind, hat Amtsleiterin Frau Kröger uns am 18.10. die fristlose Kündigung angesagt. In welch missliche Lage drängt man uns? Wir können nur noch "frei" wählen zwischen Bankrott oder dem Ende durch Auslaufen des Mietvertrages in zwei Jahren. (siehe weiter unten Dokument 3)

CDU-Fraktionschef Bietmann stellt dies allerdings gänzlich anders dar. Er schreibt am 26.4.01 an Frau Prof. Dr. Heide Berndt: "Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 05.04.01 eine Regelung getroffen hat, die es der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim e.V. ermöglicht, ihre Projekte wie bisher fortzuführen." So wird in der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet, unserer Selbsthilfe sei vom Rat unter die Arme gegriffen worden.

Es stimmt, es wurde uns "geholfen", aber auf ganz andere Weise. Tatsächlich ist diese "Hilfe" für uns noch schlimmer als das Übel, das sie kurieren sollte. Wenn so die Unterstützung der Stadt Köln für Selbsthilfe und bürgerliches Engagement aussieht, dann können die Selbsthilfegruppen nur noch beten, daß sie doch bitte von den rührigen staatlichen Helfern verschont werden mögen.

Vielleicht können ja Sie, liebe Leserin und lieber Leser, herausfinden, warum die verantwortlichen Politiker der Stadt Köln uns so übel wollen, sprich uns in die Kündigung treiben und auf die Straße setzen wollen.

Helfen Sie uns bitte und fragen Sie nach bei

Sie können auch bei den Ratsmitgliedern aus ihrem Wahlbezirk nachfragen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns von den Antworten in Kenntnis setzen: SSM, Düsseldorfer Str. 74, 51063 Köln, Tel.: 0221-640 31 52, Fax 640 31 98, e-mail: h.weinhausen@ina-koeln.org

Der Solidaritätskreis "Pro SSM" freut sich über Mitarbeit. Info über Heinz Weinhausen (SSM).


Dokument 1
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung (VIII/60-4/00) für den Rat vom 10.11.00

  • "Ab 2001 erstattet die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim e.V. (SSM) der Stadt Köln jährlich eine anteilige Grundsteuer von 2.573,46 für das Grundstück Düsseldorfer Str. 74
  • Die aus den Jahren 1994-2000 aufgrund der Neuveranlagung des Finanzamtes noch offenen Grundsteuern von insgesamt 41.577,25 DM werden der SSM erlassen."
aus der Begründung:
"Die SSM ist nicht in der Lage, der Stadt diesen Betrag zu erstatten. Denn Ihre Einnahmen aus der Durchführung von Umzügen, aus Entrümpelungen und aus dem Verkauf der von ihr aufgearbeiteten Gebrauchtmöbel sind so gering, dass sie u.a. auf Nahrungsmittel der Kölner Tafel e.V. zurückgreift. ... Aus diesem Grunde wird die Grundsteuerforderung aus dem Mietvertrag von 41.577,25 DM erlassen. ...
Die Sozialverwaltung hat eine fast 20-jährige Kooperation mit der SSM. Sie bestätigt, dass im Verein solche hilfsbedürfigen Personen tätig sind und von diesem auch betreut werden, die dem Grunde nach einen Anspruch auf wirtschaftliche und persönliche Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz haben. Die SSM leistet beide Formen der Hilfe für diese Bedürftigen, so dass öffentliche Mittel, insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt, bislang nicht aufgewendet werden mussten. ...
Durch eine Ergänzung des Mietvertrages und durch den Erlass der bisher nicht erstatteten Grundsteuern von insgesamt 41.577,25 DM ist sichergestellt, dass die SSM ihre positiv bewertete Arbeit langfristig in Kooperation mit der Sozialverwaltung durchführen kann."


Dokument 2
Aus dem Schreiben des Amtes für Stadtsanierung und Baukoordination vom 12.09.01, gezeichnet von Amtsleiterin Frau Kröger.
"Nach Punkt 3. des Ratsbeschlusses würde die Mietzeit 10 Jahre betragen und somit am 30.6.2003 auslaufen. ... In den Punkten 1. und 2. erwähnt der Rat den Differenzbetrag von 6.155,54 DM nicht. Daraus kann aber nicht der Rückschluss gezogen werden, dass dieser Betrag nicht zu erstatten sei. gerade den Vorschlag der Verwaltung, dass die SSM ab 2001 nur den Betrag von 2.5573,46 DM zu erstatten brauche, hatte der Rat in seinem Beschluss (Beschlussnummer 1505) unmittelbar vor seinem Beschluss (Beschlussnummer 1506) abgelehnt. Daraus folgt, dass der Rat bei den künftigen Erhöhungsbeträgen auch diesen Differenzbetrag von 6.155,54 mit einbezogen hat. Diese Erhöhungsbeträge sollen nach dem Ratsbeschluss - ebenso wie schon bisher der Mietzins - mit den von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommenen Investitionen verrechnet werden. ... Der Rat hat in seiner Sitzung vom 5.4.2001 die Punkte 1. bis 3. unter einer Beschlussbuchnummer (1506) gefasst. Dies bedeutet, dass es sich um einen Beschluss handelt. Ich bin nun mehr gehalten, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen und mit Ihnen die Änderung des Mietvertrages zu vereinbaren. Eine solche Änderung ist nur möglich, wenn in allen drei Punkten eine Einigung zustande kommt. Bis zum Abschluss eines geänderten Mietvertrages ist der bisherige Mietvertrag gültig. Das bedeutet insbesondere, dass die restliche Grundsteuer aus 1994 - 2000 sowie vierteljährlich zu erstattenden Grundbesitzabgaben in voller Höhe auf mein Konto bei der Stadtsparkasse zu überweisen sind."


Dokument 3
Aus dem Schreiben des Amtes für Stadtsanierung und Baukoordination vom 12.06.01, gezeichnet von Amtsleiterin Frau Kröger:
"Abschließend möchte ich Sie nochmals daran erinnern, dass die Grundbesitzabgaben für das 1. und 2. Quartal 2001 in Höhe von 6.638,00 zum 25.6.01 fällig werden. Bitte überweisen Sie diesen Betrag fristgerecht. Ich weise in diesem Zusammenhang auf § 2 des Mietvertrages hin. Danach ist die Stadt Köln berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Sie trotz schriftlicher Abmahnung mit den von Ihnen zu zahlenden Grundbesitz- und Grundbesitznebenabgaben um mehr als zwei Monate in Rückstand geraten."
Anmerkung: In den 6.638.00 DM sind anteilig auch die Raten der erhöhten Grundsteuer von 8.729,00 DM enthalten.

Aus dem Schreiben des Amtes für Stadtsanierung und Baukoordination vom 18.10.01, gezeichnet Amtsleiterin Frau Kröger:
"Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass Sie sich bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsfristen in Verzug befinden und ich von meinen Kündigungsmöglichkeiten des Mietvertrages Gebrauch machen werde."


Solidaritätserklärung der Bürgerdienste Mülheim vom 23.4.01
Bürgerdienste Mülheim
c/o Familienberatung der Christlichen Sozialhilfe Köln e.V.
Knauffstr.14, 51063 Köln

in der Sitzung der Mülheimer Bürgerdienste am 5. April 2001 hat die "Sozialistische Selbsthilfe Mülheim" ihre Lage geschildert und die Gefährdung ihrer zukünftigen Existenz dargelegt. Seit mehr als 15 Jahren ist die "Sozialistische Selbsthilfe Mülheim" ein wichtiges und aktives Mitglied der Mülheimer Bürgerdienste und gibt im Rahmen der Stadtteilentwicklung immer wieder richtungsweisende Impulse und Anregungen. Bei gemeinsamen Aktivitäten und Initiativen ist sie ein verlässlicher Partner.

Deshalb wurde in der o.g. Sitzung beschlossen, die "Sozialistische Selbsthilfe Mülheim" nachdrücklich zu unterstützen. Die Mülheimer Bürgerdienste fordern den Rat der Stadt auf, die Voraussetzungen dafür wiederherzustellen, dass die "Sozialistische Selbsthilfe Mülheim" jetzt und in Zukunft ihre Arbeit in Mülheim fortsetzen kann.

i.A. der Bürgerdienste, Rolf Sonnen, Diplom-Psychologe


Zitat:
"Daher richtet sich die Aufmerksamkeit von der Enzyklika Mater et Magistra ganz besonders auf die "leistungsgemeinschaftlichen Gebilde". Zwei Forderungen werden in der Enzyklika formuliert: a) eine wirkliche Autonomie unter Achtung und im Dienste des Gemeinwohls. ... Diese Gruppierungen dürfen also nicht rein ausführende Organe der übergeordneten Gewalt sein. Sie sind aus dem Willen und durch den Willen der Mitglieder entstanden, die sich vereinigen, um ein gemeinsames Ziel anzustreben. Rechtverstandenes Gemeinwohl fordert, daß der Staat solche Initiativen unterstützt und fördert, nicht aushöhlt und aufhebt." Oswald Nell-Breuning, katholischer Theologe und Soziologe, führender Vertreter der modernen katholischen Soziallehre

Info:

"NEUE ARBEIT" STATT AUSGRENZUNG
Bei der "Neuen Arbeit" sind die Menschen nur noch mit einem Teil ihrer Arbeitszeit am Markte tätig. Den anderen Teil ihres Unterhalts erwirtschaften sie gemeinsam durch Eigenarbeit. Sie bauen sich ihren Wohnraum selbst, sie handwerken, sie betreiben Land- und Gartenbau, sie verwerten Gebrauchtes und häufen vielfaches Wissen an. Die verschiedenen Initiativen helfen und unterstützen sich gegenseitig. Als Arbeit gilt nicht mehr nur das, wofür man am Markte Geld erzielen kann, sondern alle Tätigkeit, die für die Gemeinschaft derer, die zusammenleben und wirtschaften, wichtig ist. Wohnraum schaffen, Kochen, Umzüge fahren, Projekte starten, Kinder betreuen, ein Flugblatt schreiben. Bei der "Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim" (SSM) ist das zum Beispiel alles Arbeit. Wobei mitten in dieser Vielfältigkeit auch geistig Behinderte, Obdachlose und andere Ausgegrenzte ihren Platz finden. Jeder kann zu dieser Arbeit seinen Beitrag leisten, keiner ist zu alt, zu schwach, zu behindert. Die "Neue Arbeit" grenzt niemanden aus, sie verbindet die Stärken der Einzelnen miteinander und gleicht ihre Schwächen aus. Sie mag im einzelnen weniger produktiv sein als die jeweils spezialisierte, hochtechnisierte Erwerbsarbeit, im ganzen gesehen ist sie sehr effektiv, weil sie z.B. Heime und Berufsverkehr, Sozialarbeit und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen überflüssig werden läßt. Einerseits schafft solch eine Zusammenführung bisher verschiedenster Gesellschaftsbereiche eine neue Lebensqualität, zum anderen werden die Folgen sozialer Ausgrenzung vermieden wie psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder Verrohung. An die Stelle von viel Geld tritt stofflicher Reichtum, an die Stelle von immer schnellerem Konsum Zufriedenheit mit der eigenen Leistung und dem Selbst-Geschaffenen. Aber auch "Neue Arbeit" hat ihren "Preis". Die Menschen benötigen dazu Häuser und Produktionsmittel, kurz Ressourcen. Damit können sie sich einen ganz anderen Reichtum schaffen und brauchen ihre Isolation oder ihre Armut nicht mehr auszuhalten.

Infos zur SSM:

  • Homepage des Institutes für Neue Arbeit (INA) www.thur.de/philo/ina/ina.htm
  • Broschüre "20 Jahre SSM" (8 DM)
  • Infomappe INA (5 DM)
  • vierteljährlicher Rundbrief (Solibeitrag)

Spenden:
Ihre Hilfe nehmen wir gerne Öffentlichkeitsarbeit kostet Zeit und Geld für Porto etc. Überhaupt brauchen wir in schwieriger Zeit Ihre Unterstützung. Spendenkonto Mach mit! e.V.
Stadtsparkasse Köln, Kto.1011 342 704
BLZ 37050198 Stichwort: "Pro SSM"


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