Der erste Skandal
Obwohl Frank Heimann eine Firma hat und wohlhabend ist, will er von der Mieterleichterung für Bedürftige profitieren. Die Konsequenz: Unternehmer Heimann weigerte sich seit Jahren beharrlich, einen schriftlichen Vertrag mit der SSM abzuschließen. Er zahlt nicht einen Cent für seinen Wohnraum an die SSM. Der offene Betrag ist inzwischen auf 70.000 EUR angewachsen.
Der zweite Skandal
Die Selbsthilfegruppe kündigte Frank Heimann, weil er alle Gespräche und Einigungsversuche abgeblockt hat. Die Räumungsklage wurde beim Amtsgericht Köln eingereicht. Das Urteil der zuständigen Richterin Finster: Abzocker Heimann kann weiterhin umsonst wohnen, ohne daß ihm deswegen gekündigt werden könne. Allein weil er auf dem Gelände der SSM wohnt, stehe dem erfolgreichen Unternehmer weiterhin dieselbe Förderung zu wie bedürftigen Menschen, die ehemals obdachlos, arbeitslos oder drogenabhängig waren. Dies kann nicht rechtens sein.
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Die SSM weiß nicht mehr weiter
Die Familie Heimann verweigerte jahrelang ihre Pflichten und blockiert ohne Hemmungen weiterhin Wohnraum für Bedürftige. Unternehmer Heimann will nicht ausziehen, obwohl er gar nicht auf günstiges Wohnen angewiesen ist. Das Selbsthilfe-Projekt hat Berufung eingelegt. Ob nun doch noch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit entschieden werden wird, steht allerdings in den Sternen.
Wie sehen Sie die Sache?
Schreiben Sie Frank Heimann und der SSM. Und dem Kölner Stadt-Anzeiger, der dazu berichtet und LeserInnenbriefe veröffentlicht hat.
Frank Heimann Düsseldorfer Str. 74 51063 Köln
SSM, Düsseldorfer Str. 74 51063 Köln
Kölner Stadtanzeiger, Amsterdamerstr. 192, 50590 Köln
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