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Netiquette des Individual NetworkArtikel 1: ZuständigkeitArtikel 2: Teilnehmer (Benutzer) Artikel 3: Weitergabe von News Artikel 4: Mailforwarder Artikel 5: Solidaritätsprinzip Artikel 6: Firmen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen Artikel 7: Abwerbung Artikel 8: Verwaltungsrechner Artikel 9: News-Controlmessages Artikel 10: Persönlichkeitsschutz Artikel 11: Ausgeschlossene Sites Artikel 12: Kommerzielle Nutzung Artikel 13: Ausschluss von Domains
Artikel 1: ZuständigkeitDie Betreibergemeinschaften (Domains) entscheiden über ihre Politik, ihre Netiquette und ihren technischen Anschluss autonom. Das Individual Network hat die Aufgabe, die nationale und die internationale Konnektivität zu schaffen und zu erhalten sowie die Arbeit der Domains zu koordinieren. Die Domains informieren sich ueber ihre "Politik" untereinander und kooperieren fuer eine gemeinsame "Politik" im Individual Network.
Artikel 2: Teilnehmer (Benutzer)Für das Verhalten der Teilnehmer beim Posten, Mailen und bei der Nutzung anderer Netzdienste sei hier auf die regionalen und netzspezifischen Regelwerke (Netiquetten) verwiesen, deren Einhaltung empfohlen wird. Die Netiquette des Individual Network bezieht sich allein auf Dinge im Rahmen des Individual Network oder im Zusammenleben der Domains.
Artikel 3: Weitergabe von NewsNews, die ueber die vom Individual Network zur Verfuegung gestellten Dienste bezogen wurden, duerfen nur an Sites weitergegeben werden, die dazu auch durch eine Vereinbarung mit einem Provider, bei dem der Individual Network e.V. Kunde ist, berechtigt sind. Dabei sollte vermieden werden, News an Wiederverkäufer (z.B. POPs) weiterzugeben, weil diese keine Endkunden darstellen. Es ist zu beachten, dass diese Regelung des Individual Network durch Auflagen eines lokalen Versorgungspunktes (Universität, POP etc.) für einzelne Betreibergemeinschaften weiter eingeschränkt werden kann und ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Artikel 4: MailforwarderEs ist nicht zulässig, auf Sites, die dem Individual Network angehören, Mailforwarder für Rechner oder Benutzer einzurichten, die nicht dem Individual Network angehören.
Artikel 5: SolidaritätsprinzipDas Individual Network lebt davon, dass die Domains sich gegenseitig vertrauen und keine versucht, die andere zu übervorteilen. Das Individual Network ist eine Solidargemeinschaft mit dem Ziel günstige und sichere internationale Konnektivität zu schaffen. Daher sind die Bedingungen im Rahmen der "Kostenverteilung im Individual Network " (siehe entsprechendes Kapitel) einzuhalten.
Artikel 6: Firmen, Universitäten, öffentliche EinrichtungenFirmen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen dürfen die Leistungen des Individual Network nicht nutzen und können nicht in den Betreiberge- meinschaften aufgenommen werden. Ein vorübergehender Anschluss zu Testzwecken mit dem Ziel, daß diese Teilnehmer selbst einen Vertrag mit einem Provider ihrer Wahl abschließen, ist gestattet. Über einen Anschluss zu Testzwecken muß der Vorstand des Individual Network e.V. informiert werden.
Artikel 7: AbwerbungDie gezielte Abwerbung von Sites aus einer anderen Betreibergemeinschaft hat zu unterbleiben.
Artikel 8: VerwaltungsrechnerDer Verwaltungsrechner einer Betreibergemeinschaft muß auch unter dem Domainnamen (ohne Rechnernamen) erreichbar sein.
Beispiel:
Artikel 9: News-ControlmessagesDie Betreibergemeinschaften sollten dafür Sorge tragen, daß die Teilnehmer durch Absenden von Controlmessages in den News keinen großen (finanziellen) Schaden erzeugen. Dieses kann durch Information, administrative oder technische Maßnahmen sichergestellt werden. Folgende Controlmessages können bei unbedarfter Nutzung sehr hohe Kosten erzeugen und sollten nach Möglichkeit völlig vermieden werden: sendsys, version, senduuname. Auch der Umgang mit checkgroups, newgroup und rmgroup sollte erfahrenen Benutzern vorbehalten bleiben, um fehlerhafte Controlmessages zu vermeiden.
Artikel 10: PersönlichkeitsschutzEs dürfen beim Mailverkehr und bei anderen Kommunikationsdiensten keine unnötigen Verkehrsdaten erhoben werden. Die Erhebung von Verkehrsdaten hat nur im technisch und administrativ notwendigem Rahmen zu erfolgen und sollte anschließend gelöscht werden. Die personenbezogene Auswertung von Verkehrsdaten zum Zwecke der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen darf nicht erfolgen. Inhaltsdaten bei personenbezogener Kommunikation (Mail) sind nicht zu erheben, zu kontrollieren oder zu speichern, sofern dieses über die zum Transport nötige Technik hinausgeht.
Artikel 11: Ausgeschlossene SitesSites (Teilnehmer), die von einer Betreibergemeinschaft ausgeschlossen wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen von einer anderen, dem Individual Network angehörenden, Domain aufgenommen werden.
Artikel 12: Kommerzielle NutzungDie Nutzung der vom Individual Network gebotenen Dienste für kommerzielle Interessen ist verboten. Das Individual Network fördert, unterstützt und gestattet ausschließlich die private Nutzung der Dienste.
Artikel 13: Ausschluß von DomainsEin Verstoß gegen die Netiquette des Individual Network, insbesondere gegen Artikel 5 oder Artikel 12, kann den Ausschluß aus einer Betreiber- gemeinschaft oder den Ausschluß der Betreibergemeinschaft aus dem Individual Network zur Folge haben. Näheres regelt die Satzung des Individual Network e.V. |