Rechtliche Situation:

 

Jugoslawien ist ein souveräner Staat mit einer demokratisch gewählten Regierung ist (daß Milosevic durch die Bomben inzwischen sogar die Unterstützung vieler Oppositioneller bekommt, müssen sogar die Medien zugeben).

Die NATO hat eindeutig die UN-Charta verletzt, da nur der UN-Sicherheitsrat beschließen könnte, zur Herstellung des Friedens Waffen einzusetzen.

Der NATO-Vertrag von 1949 wird gebrochen, denn hier sind nur Verteidigungsmaßnahmen vorgesehen, wenn ein oder mehrere Mitglieder im Vertragsgebiet einem bewaffneten Angriff ausgesetzt sind.

Die deutsche Beteiligung verstößt gegen das Grundgesetz der BRD:

Grundgesetz Artikel 87 a (2):

Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."

Grundgesetz Artikel 26 (1):

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."

StGB § 80:

Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Soldatengesetz § 11 (1):

Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.

 

 

Auch dies ist ein Novum, das unser Rechtsstaatsgefüge erschüttert:
Der Generalbundesanwalt lehnt unter Berufung auf seine private politische (!, d.h. nicht juristische) Meinung die beantragte Strafverfolgung ab, weil er meint, der NATO-Einsatz gelte dem Völkerfrieden.

Die an der Vorbereitung und Durchführung des militärischen Einsatzes beteiligten Personen verfolgen das Ziel, im Kosov den Frieden wieder herzustellen. Deshalb kann auf sie bezogen von einer friedensfeindlichen, das friedliche Zusammenleben
der Völker störenden Absicht keine Rede sein

Außer den genannten Rechtsregelungen wird mit den Bombardements auch die Genfer Konvention verletzt, denn die Waffen können nicht zwischen Militärs und Zivilpersonen unterscheiden.

P.S.: Juli 1995: Der Bundeswehrverband hat gefordert, Hinterbliebene von Soldaten, die im Kriegseinsatz sterben, finanziell besser abzusichern...

Insgesamt ist damit ist das "Unrecht zur Norm geworden" (E.Schmähling a. 8.4.99 in Jena), was große Nachwirkungen auf das Rechtsgefüge auch in unserem Lande haben wird.

Aus einer eMail dazu von mir:

" Die Destabilisierung, der allgemeine Welt-Bürgerkrieg kommt immer näher. Schaust oder liest Du manchmal Endzeit-SF? Dort definiert jeder Dorfhäuptling, daß der Häuptling seines Nachbardorfes jeweils der Diktator und Verbrecher ist, wobei irgendwann sogar mal jeder Recht hat!!! Soll das die Zukunft sein???"

Eine andere Facette bringt die Betrachtung der Frage, welche Rolle die Innenpolitik auf die Außenpolitik und umgekehrt spielt:

  • "Demokratisierung der Außenpolitik": Es wird eingeschätzt, daß die Entscheidung Genschers, Slowenien und Kroatien 1991 entgegen dem EG-Übereinkommen verfrüht anzuerkennen vorwiegend innenpolitischen Motiven entsprang. Genscher befürchtete eine Einigung von CDU und SPD in der Anerkennungsfrage, der er zuvorkommen wollte, um die Bedeutung der FDP zu bekräftigen. (Axt, H.-J.; Hat Genscher Jugoslawien entzweit? In: Der Krieg auf dem Balkan, Verlag für int. Politik Bonn 1994). Dabei ging es in diesem Fall nicht mal um öffentliche Meinungsbildung und sachlich begründete Mehrheiten, sondern lediglich ein taktisches Geplänkel (wer macht was wann mit welcher Öffentlichkeitswirksamkeit).
    Dies zeigt einerseits die gewachsene Macht der Innenpolitik - aber auch die Unfähigkeit des jetzigen Parteiensystems zu sachlicher öffentlicher Meinungsbildung. Beide Aspekte weisen aber auf unsere eigene verstärkte Verantwortung !!! Wir können UNSERE Entscheidungen nicht mehr den "Verantwortlichen" übereignen - und sie würden auf unsere Meinung Rücksicht nehmen müssen, wenn wir sie denn entwickeln und machtvoll äußern.
  • Eine gefährliche "Kleinigkeit" ist die Rückwirkung von Krieg und Gewalt auf die Innenpolitik und den "Zeitgeist":
    Es wird argumentiert, daß der Eingriff der NATO zu "humanitären Zwecken" nicht nur Recht, sondern auch
    PFLICHT sei. Dies führt dazu, daß eine Ablehnung dieser Kriegseinsätze einer "Pflicht" widerspricht und damit nicht mehr freigestellt ist. Mir fällt das in der Art und Weise der eMail-Diskussionen auf. Vorwurfsvoll wird gefragt: Wie kann man sich denn dieser "moralischen Pflicht" entziehen?!?! Sachliche Argumente und andere Auswege werden dann gar nicht mehr gesucht!

Zum Rambouillet-Vertrag

Die konkreten Vorgänge kurz vor der Bombardierung sprechen nicht uneingeschränkt für die lauteren Absichten der Gegner Jugoslawiens/Serbiens. Der Rambouillet-Vertrag war genau betrachtet ein Besatzungsstatut für ganz Jugoslawien.

"Ein Abkommen wie dieses kann kein Oberhaupt eines souveränen Staates unterschreiben." (B. Gaus, in taz). Es darf vermutet werden, daß dieser Vertragstext gar nicht eine Einigung zum Ziel hatte, sondern "lediglich Skeptiker von der Unausweichlichkeit der Nato-Angriffe überzeugen sollte". (ebd., vgl. auch Hermann Scheer, SPD-MdB)

"Auch Rambouillet ist an einer zusätzlichen Forderung gescheitert, die mit der ursprünglichen Konfliktlösung, mit der angestrebten Autonomieregelung für Kosovo gar nichts zu tun hatte - nämlich das "Einschieben" einer NATO-Streitmacht ohne UN-Mandat." (Prof. Dr. E.-O. Czempiel in ND 7.4.99).

Sachlich betrachtet war der Vertrag "in seinen wesentlichen Elementen nicht verhandelbar". (Prof. für int. Politik A. Buro). "Mit einer solchen Verhandlungsführung kann man nicht zu Friedenslösungen kommen."


Alles zum Krieg in Jugoslawien

Erst mal wieder
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