Neue Arbeit für Mühlheim

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SSM von Schließung bedroht
Weitere Antworten auf Anfragen


Amt für Soziales und Senioren
Koordinierungsstelle und Entwicklungsaufgaben
Am Justizzentrum 6
50935 Köln

21.7.2004

Sehr geehrte Frau Dettloff,

Ihr Schreiben vom 18.6. 2004 habe ich dankend erhalten. Bevor ich auf die rechtlichen Vorschriften eingehe, durch die sich insbesondere die SSM bedroht fühlt, möchte ich Ihnen zunächst mitteilen, dass die Sozialverwaltung am Bestand der unterschiedlichen gemeinnützigen sozialen Vereine und Träger in unserer Stadt festhält. In diesem Bemühen sind schon wichtige Teilerfolge zu verzeichnen, die für diese Trägerlandschaft die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, damit sie ihren Platz im Rahmen der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen nach Hartz IV finden können.

Die SSM aber auch andere soziale Vereine fühlen sich speziell durch die zur Anwendung gebrachten rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) sowie allgemeiner durch die bevorstehenden Änderungen der gesetzlichen Vorschriften von Hartz IV gefährdet.

Die SSM ist Mitglied im Trägerverbund "Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V." In diesem Verbund führen einige Mitgliedsvereine, u.a. auch die SSM Umzüge für sozialbedürftige Menschen durch. Diese Serviceleistung ist nach dem GüKG erlaubnispflichtig. Das Gesetz läßt aber auch die Möglichkeit der Befreiung von dieser Erlaubnispflicht zu. Da die Vereine derzeit diese Erlaubnis nicht nachweisen können, besteht aus Sicht des Ordnungsamtes der Stadt Köln Handlungsbedarf.

Ich befinde mich derzeit mit dem Ordnungsamt und dem Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V. in Verhandlungen mit dem Ziel, für die betroffenen sozialen Vereine incl. der SSM eine Lösung zu finden, die diese Vereine möglichst nicht in ihren anerkannt positiven sozialen Serviceleistungen einschränkt. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die gültigen Gesetze, in diesem Falle das GüKG nicht verletzt werden. Dazu hat das Ordnungsamt der Stadt Köln das Verkehrsministerium NRW eingeschaltet um zu prüfen, in wie weit diese Vereine von der Erlaubnispflicht nach dem GüKG befreit werden können. Wenn das Prüfergebnis vorliegt, kann abschließend entschieden werden, unter welcher Maßgabe diese sozialen Vereine Umzugsaufträge für bedürftige Personen durchführen können.

Auf Grund des derzeitigen Verhandlungsstandes bin ich optimistisch, dass wir gemeinsam mit dem Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V. und dem Ordnungsamt zu einer für die SSM tragfähigen Lösung kommen. Im Rahmen der Vorbereitung zu den gesetzlichen Änderungen zu Hartz IV ab 01.01.2005, kann ich Ihnen mitteilen, dass es der Stadt Köln gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Köln gelungen ist, insbesondere für die freien gemeinnützigen Träger und Vereine, die sich an der sozialen und beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Kölner Bürgerinnen und Bürgern beteiligen, Planungssicherheit über das Jahr 2004 hinaus zu gewähren. Die Stadt Köln hat sich auf der Basis der engen Kooperation der letzten Jahre mit der Agentur für Arbeit Köln darauf verständigt, dass sie die Versorgung der zukünftigen ALG II-Empfänger/innen gemeinsam in Form einer gleichberechtigten Arbeitsgemeinschaft sicher stellen will. Vorbereitend zu diesen in Kraft tretenden Änderungen ab 01.01.2005 wurden die betreffenden Trägern , so auch der Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V., in dem die SSM Mitglied ist, am 30.6.2004 schriftlich darüber informiert, dass sie über 2004 hinaus weiter gefördert werden.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Sorge um die SSM und anderen sozialen Vereinen ein wenig relativieren konnte.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrage
Santelmann


Bündnis 90 - Die Grünen, Ratsfraktion

12.08.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre diversen Zuschriften (Mails), die wir alle zur Kenntnis genommen haben. Darin äußern Sie durchgängig die Befürchtung, dass die Zukunft der SSM gefährdet sei. Nach unserer Kenntnis steht die Zukunft der SSM nicht in Frage. Wir sehen ausreichend Möglichkeiten, dass auch unter den veränderten Bedingungen der Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzgebung die Arbeit der SSM weitergeführt werden kann, die unsere Fraktion im übrigen schätzt und an deren Fortsetzung wir daher ein essentielles Interesse haben.

Nach unserer Kenntnis befinden sich SSM und der Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V. in kontinuierlichen Gesprächen mit der Stadtverwaltung über die aufgetretenen Probleme. Wir wurden jedoch von SSM und Möbelverbund über den Transport-Lizenz-Konflikt erst sehr spät und unzureichend informiert. Eine zeitnahe und sachgerechte Information würde die Möglichkeiten verbessern, von unserer Seite helfend eingreifen zu können. Das wünschen wir uns für die Zukunft. Seit etwa einem halben Jahr gibt es Gespräche zwischen dem Möbelverbund/ SSM und der Stadtverwaltung über strittige Fragen, von denen wir erst vor einigen Monaten durch die SSM erfahren haben. Aufgrund unserer kontinuierlichen Kommunikation mit der Verwaltung, insbesondere der Fachbeigeordneten Marlis Bredehorst, und der Geschäftsführung des Möbelverbunds sind u.E. die Konflikte im wesentlichen ausgeräumt.

Im einzelnen:

1. Lizenz zum Transport von Möbeln z.B. im Rahmen von Entrümpelungen

Frau Bredehorst kümmert sich um das Problem der rechtlich vorgeschrieben aber fehlenden Güterkraftverkehrsgenehmigung/Lizenz. Sie hat kürzlich mitgeteilt, dass eine für alle Seiten (Ordnungsamt, SSM/Möbelverbund) tragbare Lösung gefunden wurde, die eine Weiterführung - so wie bisher - garantiert. Die Lösung muss jetzt noch verwaltungsmäßig umgesetzt werden. Die Träger wurden informiert und haben zugestimmt.

2. Städtische Zuwendungen für beschäftigungsfördernde Maßnahmen

Nicht zutreffend ist die Behauptung, die Recycling-Anlage solle geschlossen werden. Davon war noch nie die Rede. Einzig und allein waren die Zuwendungsbescheide der Stadt vom Anfang des Jahres bis zum Jahresende begrenzt - wie bei allen anderen Beschäftigungsträgern auch. Dies musste so sein, weil ab 2005 infolge Hartz IV die Zuständigkeiten für Mittel zur Eingliederung auf den Bund übergehen.

Inzwischen jedoch hat sich einiges getan. Laut Ratsbeschluss vom 20.07. bilden Stadt Köln und die Kölner Agentur für Arbeit (AA) eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ausgehend vom "Letter of Intent" (April 2004). Bereits in einem Netzwerk- und Trägertreffen am 29.04. haben Stadt und AA zugesagt, dass sie alle definitiv vor dem 30.6. benachrichtigen, wie es weiter geht. An alle Beschäftigungsträger ging ein gemeinsames Schreiben von Stadt und Agentur heraus, dass die unveränderte Fortführung der Maßnahmen bis 31.8.2005 mit der Option der Verlängerung bis Ende 2005 (!) zusagt. Damit wurde rechtzeitig dafür gesorgt, dass das befürchtete Wegbrechen von Trägerstrukturen nicht eintreten kann. Das war ein vorbildlich frühzeitiges und engagiertes Vorgehen, das u.E. einmalig in der Bundesrepublik war, weil die weiteren gesetzlichen Ausführungsregelungen zu diesem Zeitpunkt von Bundestag und Bundesrat noch gar nicht vereinbart waren, sondern bekanntlich erst am 30.06. im Vermittlungsausschuss die schwierige Kompromissfindung zwischen Regierung und Opposition erfolgte.

Selbstverständlich hat auch der Möbelverbund ein solches Schreiben erhalten. Frau Bredehorst hatte es nochmals mündlich anlässlich eines Besuches im Möbelverbund am 02.06.04 angekündigt; Rainer Kippe vom SSM war zugegen.

3. Initiative Sperrmüll-Recycling durch Beschäftigungsförderung

Unsere Fraktion hat nach ausführlichen Beratungen mit dem Möbelverbund einen entsprechenden Antragsentwurf für den Rat koalitionsintern verhandelt.

Ziel der Antragsinitiative ist es, dass der Verbund gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V. gemäß §§ 16 - 18 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Wege der Beauftragung in das Kölner System der Abfallvermeidung, Abfallmengenreduzierung und stofflichen Verwertung eingebunden wird und eine entsprechende Beauftragung durch die AWB erhält. Dies hat zugleich den Sinn verstärkt Beschäftigungsförderung zu betreiben, da sich Sperrmüll-Entsorgung, stoffliche Trennung und Recycling durch Aufarbeitung als ein besonders geeignetes Arbeitsfeld für Langzeitarbeitslose zwecks Qualifizierung und Integration erwiesen hat. Daher wollen wir - auch im Rahmen der geänderten gesetzlichen Bestimmungen (Hartz IV) - den Bereich der ökologischen Sperrmüllentsorgung mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierungsangeboten für leistungsgeminderte zukünftige ALG II-Bezieher/innen sinnvoll verknüpfen. So können zudem die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit dieser Beauftragung für Köln besser umgesetzt werden. Ökologie und Beschäftigungsförderung werden sinnvoll miteinander verbunden.

Darüber konnten wir mit unserem derzeitigen Koalitionspartner CDU im Grundsatz Einvernehmen erzielen. Jedoch steckt der Teufel wie meistens im Detail.

Klärungsbedarf gibt es in Bezug auf die vertragliche Regelung mit der AWB und die Auswirkungen einer solchen Vereinbarung auf ihre wirtschaftliche Situation. Auch müssen Logistikfragen geklärt werden. Aus unserer Sicht sind die Fragen lösbar, jedoch gibt es Vorbehalte bei der AWB, die an die CDU kommuniziert wurden, und noch sorgfältiger Klärung bedürfen. Dies war aufgrund der enormen Aufgabenfülle zum Ende der Wahlperiode bis zur Ratssitzung am 20.07. nicht mehr leistbar. Für unsere Fraktion steht aber dieses Projekt auf der Agenda für zukünftige Koalitionsverhandlungen in der nächsten Wahlperiode. Wir wollen es umsetzen.

Wir hoffen, diese aktuellen Informationen klären Ihre Fragen ausreichend. Im übrigen stehen wir für Rücksprache zur Verfügung. Wir erlauben uns eine Kopie dieses Schreibens an die einzelnen Träger des Verbundes gemeinnütziger Kölner Möbellager e.V. weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
gez.Jörg Frank                    gez. Ossi Helling
Fraktionsgeschäftsführer        Sozialpolitischer Sprecher

 

 

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