Gisela Emons
Kölner Stadtanzeiger Betreff: "Das Ende einer einstmals nützlichen Freundschaft. SSM willkünftig ohne Mitbewohner wirtschaften" v. 28.03.01 Ich bitte um Veröffentlichung des nachfolgenden Leserbriefes. Familie Heimann, die sich vom SSM ausgenutzt fühlt, wohnt auf dessen Gelände mietfrei in einer 170 qm-Wohnung und zahlt nur eine Abgabe von 2,- DM pro qm auf ein von der Verwaltung kontrolliertes Dach- und Fach-Konto, also nicht an den SSM. Frank Heimann ist als Unternehmer einer physiotherapeutischen Praxis mit über 20 Beschäftigten vermögend. Bis 1993 hat er seine eigene Wohnung instandgesetzt. Sofern seine Investitionen als damalige Unterstützung für den SSM zu werten sind, können sie rein logisch nicht für die folgenden Jahre als Grund für ein mietfreies Abwohnen geltend gemacht werden, weil dann nur Familie Heimann, nicht aber der (laut Mietvertrag mit der Stadt) zu unterstützende SSM Nutznießer wäre. Beim SSM erwirtschaften sich geistig Behinderte, ehemals Suchtkranke u.a., mühsam ihr Existenzminimum. Ein im Winter aufgenommener jugendlicher Obdachloser lebt in Ermangelung von Wohnraum im Bauwagen. Familie Heimann könnte sich jederzeit auf dem Immobilienmarkt ein geeignetes Objekt leisten und sollte dies auch endlich tun, weil es offenbar keine gemeinsame Grundlage mehr für ein Zusammenleben gibt. Gisela Emons, Unterstützerin Zurück zu
|
weitere Texte:
siehe auch:
|
||