5. März 02
Liebe Mitglieder und Interessierte,
Thema dieses Rundbriefes ist der Konflikt zwischen der Sozialistischen
Selbsthilfe Mülheim e.V. und der Familie Heimann. Dieser besteht
bereits seit mehreren Jahren und ist in Mülheim bei Vereinen und
Interessierten Stadtgespräch geworden. Der Kern dieses Konfliktes
besteht nicht darin, daß Menschen in einem sozialen Projekt sich
zerstritten haben und nun gar nicht mehr miteinander können. Die Sache
ist ernster und deswegen informieren wir. Es geht darum, daß der SSM
für ihr Integrationskonzept von ausgegrenzten Menschen von der Stadt
Köln Gelände und Häuser zur Verfügung gestellt wurden und vertraglich
gebunden ausschließlich für diese Aufgabe. In diesem Konzept der
Verknüpfung von Erwerbsarbeit und Eigenarbeit ist günstiger Wohnraum
auf dem Gelände Vorausbedingung, weil nur so die Existenz eigenständig
gesichert werden kann. Es geht also in der Düsseldorfer Str. 74 nicht
um ein buntes Wohnprojekt verschiedenster Lebenswelten, wie Mitwohner
es in der Öffentlichkeit dargestellt haben. Vielmehr ist das Mitwohnen
auf dem Gelände an die Bedingung geknüpft, die soziale Tätigkeit der
SSM beständig zu unterstützen. Im Gegensatz zur den SSM-Mitgliedern
sind für Mitwohner keine Mietvergünstigungen seitens der Stadt Köln
vorgesehen. Die SSM hat der Familie Heimann inzwischen gekündigt, weil
sie keine Miete bezahlt, den Verein nicht verbindlich unterstützt und
sich beharrlich geweigert hat, einen Mietvertrag abzuschließen.
Wir berichten vom Kündigungsverfahren am 5.2. beim Amtsgericht Köln,
wo wir als Beobachter teilgenommen haben.
Frau Richterin Finster ging davon aus, daß zwischen der SSM und
Familie Heimann ein Mietvertrag besteht, auch wenn nichts schriftlich
fixiert ist. Mit diesem Mietverhältnis gelten damit auch die
Mieterschutzrechte. Ein Kündigungsrecht aufgrund von Eigenbedarf sah
sie ebenso wenig gegeben wie eine Kündigung aus wirtschaftlichen
Gründen. Damit verbliebe nur noch eine Kündigung wegen erheblicher
schuldhafter Pflichtverletzung. Diese schloß sie aber auch aus, da
gegen die Familie Heimann keine konkreten Pflichten seitens der SSM
festgelegt worden seien. Sie sprach das Versäumnis der SSM an, keine
Geschäftsordnung dazu abgeschlossen zu haben. Die Klägerin (SSM) legte
dar, daß sie die Familie Heimann ja dazu im Rahmen des Abschlusses
eines Untermietvertrages aufgefordert habe, aber stets auf Ablehnung
gestossen sei.
Frank Heimann lehnte in aller Offenheit jede Unterstützung ab. Er
bemerkte, daß Mitarbeit und Unterstützung ihm nur in einem
demokratischen Gremium möglich wäre, die SSM aber von Ideologie
geprägt sei. Hier widersprach Frau Richterin Finster, es sei
"schwierig", aus einer Unterstützungspflicht abzuleiten, daß er ein
Mitspracherecht habe. Michael Birkenbeul von der SSM zeigte die
Verweigerungshaltung von Frank Heimann auf. Er habe bereits vor Jahren
nach einer gemeinsamen Supervision gesagt: "Wen er unterstützt,
entscheidet er ganz alleine". Als Erläuterung sei hier angegeben, daß
damit Vereine wie Greenpeace oder die AWO gemeint waren. Herr Heimann
bestritt dies nicht in der Verhandlung. Sein Anwalt verwies darauf,
daß dies nicht in den Akten stehe und damit nicht relevant sei.
Bei der Erörterung der Miete kam es schon zu Beginn zum Eklat, als ein
SSM-Mitglied die Richterin aus dem Zuschauerraum fragte, ob das Fehlen
jeglicher Mietzahlung keine Pflichtverletzung sei. Die Richterin ging
darauf nicht ein und drohte dem SSM-Mitglied, das mit einem
Zwischenruf noch einmal nachfragte, den Rauswurf an. Dieses ging unter
Protest dann von alleine.
Für uns blieb als juristische Laien unverständlich, warum die
Richterin die Frage der Mietzahlungen außen vor ließ. Es sind doch in
jedem Mietverhältnis fehlende Mietzahlungen ein Kündigungsgrund.
Erst beim Stichpunkt "Untermietvertrag" äußerte sich Frau Richterin
Finster doch noch zur Mietproblematik. Sie zeigte sich zunächst
erstaunt, weil ihr von einer Verweigerung eines Untermietvertrag
nichts bekannt war. Aus dem weiteren Verlauf der Verhandlung ergab
sich, daß dieser Sachverhalt bereits von der SSM in den Schriftsätzen
vorgetragen worden war und sich somit in den Akten befand. Frau
Richterin Finster muß es übersehen haben. Sie erklärte auch im
Verfahren, daß sie die umfangreichen Akten nur überflogen habe.
Schließlich fragte sie Herrn Heimann, warum er eigentlich keinen
Mietvertrag mit der SSM abgeschlossen habe. Herr Heimann legte seine
Auffassung dar, daß er, obwohl er keinen Mietvertrag mit der Stadt
Köln habe, doch ein Abwohnrecht aufgrund seiner getätigten
Investitionen habe. Hier widersprach die Richterin mit der
Formulierung, die Heimanns seien "so etwas wie Gäste", da könne ein
Abwohnrecht nicht gelten.
Wir fragen uns natürlich, ob dieser Gast gegen den Willen des SSM
wohnen bleiben darf. Und selbst bei Annahme eines Abwohnrechtes wären
die getätigten Investitionen in Höhe von 70.000 DM bereits in fünf
Jahren abgewohnt gewesen. Familie Heimann hat allein danach einen
dreijährigen Rückstand von Kaltmiete in Höhe von 42.000 DM. (s.u. Info
der SSM)
Wir verließen den Prozeß etwas verwirrt, da er bei uns ein sehr
unterschiedliches Bild hinterlassen hat. Wir fragten uns, ob die
Familie Heimann praktisch unkündbar ist, trotzdem sie keine Miete
zahlt und trotz der Verpflichtung seitens der Stadt Köln die SSM nicht
verbindlich unterstützt. Sollen für die Familie Heimann alle
Schutzrechte bestehen, aber keinerlei Pflichten? Wir waren uns nicht
schlüssig, ob dies das mögliche Ergebnis des Prozesses sein wird oder
nicht vielmehr die Bemerkung der Richterin, daß die Familie Heimann
Gäste ohne Abwohnrecht sind.
Aufschluß darüber wird wohl erst der Verkündungstermin am 21.3.02 (14
Uhr,
Zi 802) bringen. Wir werden dann wieder informieren.
Eine letzte Anmerkung. Aufgefallen ist uns noch, daß es in der
Erörterung kein Thema war, daß Familie Heimann die SSM öffentlich des
Mobbings und der Diffamierung bezichtigt hat und daß Frank Heimann
über einstweilige Verfügungen versucht hat, die SSM (wie auch das INA)
zum Schweigen zu bringen. Die SSM hatte deswegen die Kündigung auch
mit der Zerrüttung des Wohnverhältnisses begründet.
eine interessante Lektüre wünscht
eure Redaktion
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